Der papierlose Versicherungsvertrag (2)
RA-Blog | 14. Februar 2006 — Heute erhalte ich ein Schreiben der Bank, welche meinem Mandanten einen papierlosen Versicherungsvertrag untergejubelt und dafü…
Mein Mandant bezieht in Deutschland seine Rente, da er sein Berufsleben hier verbracht hat. Er lebt aber einen großen Teil des Jahres im Ausland, in seiner alten Heimat. Auf sein deutsches Girokonto wird immer die Rente gezahlt und fast nichts abgebucht, so dass immer schön Geld drauf ist.
Als er mal wieder in Deutschland ist, will er Geld abheben und zieht gleichzeitig Kontoauszüge. Darauf findet er eine Abbuchung von etwas über 250,- Euro, die ihm nichts sagt. Er fragt also bei der Bank, worum es sich handelt und erfährt, das dies eine Kreditrahmenversicherung bei der hauseigenen Versicherungsgesellschaft sei. Als er den Vertrag sehen will, da er so eine Versicherung weder braucht noch sich an den Vertragsabschluss erinnern kann, erklärte ein Mitarbeiter der Bank, der Vertrag sei mündlich geschlossen worden. Da mein Mandant diese Erklärung kaum fassen kann, die Bank das gezahlte Geld aber nicht wieder herausrücken will, macht er einen Termin in meinem Büro.
Der Mandant sucht in seinen alten Kontoauszügen und findet tatsächlich die jährlichen Abbuchungen seit 2001. Ich schreibe Bank und Versicherung an und fordere die Rückzahlung der ohne Rechtgrund abgebuchten Beträge und widerrufe hilfweise den nicht existenten Vertrag und die Einzugsermächtigung - die er auch mündlich erteilt haben soll.
Jetzt teilt mir die Bank mit, sie habe den geschilderten Sachverhalt überprüft.
In unseren Unterlagen ist nachvollziehbar, dass mit dem Kunden bei der Einräumung eines zusätzlichen Dispositionslimits für sein Konto *** am ***2000 vereinbart wurde, dass diese durch eine Kreditrahmenversicherung auf den Todesfall abgesichert wurden, da hierzu sonst keinerlei Sicherheiten hereingenommen wurden.
Wäre schön, wenn dies auch in unseren Unterlagen nachvollziehbar wäre. Wozu sollte die Versicherung nochmal gut sein, wenn das Konto nie überzogen wird?
Für die Zahlungen aus den Jahren 2000 und 2001 machen wir die Einrede der Verjährung geltend.
Da wir an einer einvernehmlichen Lösung (…) interessiert sind, sind wir bereit, Herrn (…) die restlichen Zahlungen aus den Jahren 2002-2004 (…) zu erstatten.
Sehr aufschlussreich. Wenn wir die Sache damit als erledigt betrachten, wird die Bank sofort 3 Jahresbeiträge zurückgeben. Wieso eigentlich?
Heute mittag ruft mich jemand von der Zentrale der Versicherungsgesellschaft an und erklärt, diese Verträge wären ein Massenprodukt und würden bei der Versicherung immer gleich geschreddert. War also alles schön schriftlich, existiert nur nicht mehr. Die Bank müsse aber auf jeden Fall den Vertrag noch haben.
Hat sie aber nicht.
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