Der Notanwalt

Der Notanwalt ist der Retter in der Not, wenn es darum geht, seine Rechte vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen durchzusetzen. Aufgrund der Singularzulassung, die bedeutet, dass Rechtsanwälte am BGH nur dort auftreten dürfen, aber dafür auch der normale Anwalt am BGH nicht postulationsfähig ist(nichts zu melden hat), gibt es kaum mehr als 100 Rechtsanwälte, die vor dem BGH klagen und verteidigen dürfen.

Ausnahmsweise gelangen auch Sachverhalte mit niedrigen Streitwerten bis zum BGG, soweit die Sache grundsätzliche Bedeutung hat. Die meisten BGH-Anwälte werden in diesen Fällen nicht nur für die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sondern verlangen zusätzlich nach einer Honorarvereinbarung.

Wem dies nicht passt, sollte aktenkundig machen, dass er vier BGH-Anwälte abgeklappert hat, aber keine bereit war, für die gesetzlichen Gebühren den Fall zu übernehmen. Sodann kann vor dem BGH ein Antrag nach § 78a BGB gestellt werden. Der BGH wird dann einen BGH-Anwalt zur Prozessvertretung zu den gesetzlichen Gebühren verdonnern, wenn nicht die Ablehnung der Rechtsanwälte darauf beruht, dass die BGH-Anwälte nach Stundensätze abrechnen wollten.

Somit dürfte die Vorschrift in der Praxis regelmäßig ins Leere laufen.

Den Notanwalt für schlappe € 5,00 gibt es auf den Seiten von makrolog.de. Allerdings liefert die für die Webseite verantwortliche Recht für Deutschland GmbH keinen …

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Themen: Deutschland , Anwalt , Internet , Berlin , Rechtsanwalt , Links & Tipps , Bgh , Bgb , Rvg , Leere , Gmbh , Anwalt Berlin

Erschienen 26. Mai 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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