Der neue § 238 StGB: "Stalking" als Straftatbestand
Unter "Stalking" versteht man laut wikipedia.de "das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann." Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, hat der Bundestag jetzt mit den Stimmen von CDU und SPD ein Gesetz gegen diese Form des Psycho-Terrors verabschiedet. Der neue § 238 StGB stellt zukünftig die ""Schwere Belästigung" unter Strafe. Hier der Text des von Bundesjustizminterin Zypies vorgelegten Gesetzentwurfs: § 238 Schwere Belästigung (1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Das Gesetz eröffnet auch die Möglichiet, Tatverdächtige in Deeskalationshaft zu nehmen. Außerdem ist eine Nebenklagebefugnis gegeben. Es ist zu vermuten, dass sich Zahl der Stalking-Anzeigen aufgrund des neuen Gesetzes noch deutlich erhöhen wird, meint der SPIEGEL. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Themen: Cdu , Bundestag , Stgb , Wikipedia , Spiegel Online , Langfristig , Straftatbestand , Stgb Stalking
Erschienen 1. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.
Kommentare zu "Der neue § 238 StGB: "Stalking" als Straftatbestand":
Es trifft mich besonders,weil es in Phase 2Krebserkrankg.,Arbeitsplstzverlust, neuer Job,Wohnungswechsel, Suizidversuch d.Sohnes,soziale Isolation aufgrund Überforderung des Umfeldes,jetzt Lügenkomplott der Kinder 21u.24,die unfähig sind altersgerecht zu "leben" zu entscheiden. Keine Genesung mögl.,eigentl.arbeitsunfähig finde ich keine Hilfe, um mich "freizukämpfen", Hoffnung für die Zukunft zu finden, weil er davon lebt zu manipulieren, ich eigentlich nur ein ENde möchte. Hab gut Qualifik.,bin intelligent u.völlig fertig.U.a.fehlt mir ärztliches Attest zur Herstellungh der Kausalität zw.Gesamtheit der Angriffe u.meinem Zustand sowie Lebenseinschränkungen auf Grund der Gerichttermine u.der von ihm geforderten schmutzigen Nachweise. Z.B.mach er sich ü.meine Krebserkrankung lustig, verlangt dies auch von meinen Kinder,möchte sehen wie eine abgeschnittene Brust aussieht u.wie man darunter leidet.Bezichtigt mich des Betrugs, hat mich aber bestohlen u.ist sogar mit Sohn mit frisch aufgeschittenen Pulsadern zur Bank,weil er sein Geld wollte.So viel Schmutz-kein Ende.
Was kann ich tun?
J.F.
Wenn der Absatz 1. aus dem gesetz entfernt wird, das für verwirrungen, missverständnisse und befriedigung der macht und herrschsüchtigen menschen dient. kontaktsuche kann man jedem vorwerfen. die gerichte überprüfen, weder die kontaktsuche, oder ob die kontaktsuche beharrlich anzusehen ist, d.h. hat das "opfer" jemals mit dem "täter" gesprochen? sie machen die beharrlichkeit von der anzahl abhängig, nicht von einer klärung zuvor und schicken die beschlüsse wie warme semmel raus, ohne den beschuldigten zu befragen, der beschluss ist ein schwerer eingriff in sein leben. teilweise machen sie, da räumliche nähe nicht auf den privatbereich eingeschränkt wird und der "täter" vor dem beschluss nicht befragt wird, den "täter" obdachlos, verbieten ihm öffentliche strassen, oder läden, weil das opfer diese bereiche als sein sieht. "Jeder ist unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist" der Beschluss ohne befragung und ohne gerichtliche klärung, ohne die anwesenheit des beschuldigten verstößt eindeutig gegen dieses grundrecht!
Um mehr ungerechtigkeit und volksverhetzung zu vermeiden und die gleichheitsrechte zu beachten, muss dieses gesetz gekippt werden. das mehr die macht und herrschsüchtige befriedigt, als den opfern zu helfen. Es geht immer um bestrafung, aber nie um prophylaktisches arbeiten. kein gesetz kann uns helfen, das menschen auf behauptung des anderen ohne beweise, oder bei kontaktsuche bestraft. wieder kommt dieses gesetz den falschen zu gute.
Der Staat hat jahrelang geschlafen, obwohl es bei eindeutigen Straftaten, wie körperverletzung und hausfriedensbruch oder ähnlichem genug gesetze gab. jetzt will er alles nachholen und bestaft alle, gegen dem stalking ausgesprochen wurde. Jedem Selbsternannten "Opfer" wird narrenfreiheit gegeben, in dem man ihm den Weg räumt und jedem von seinem blick fern hält, da dieser anblick als kontaktsuche, oder belästigung empfunden wird von dem opfer. das Gesetz lenkt von den tatsächlichen straftaten ab und beschäftigt sich erstmal mit kontaktsuche und belästigung.
Schade dass die Forschung nicht in der Lage ist, die entwicklung zu verfolgen. Wie ein Mensch, sobald gegen ihm Stalking ausgesprochen wurde, aus dieser Lage nie rauskommt, ist der Erfolg dieses Gesetzes nicht zu bezweifeln.
Um hier brauchbarer ergebnisse zu haben muss man menschen nicht mit diesem wort missachten und ignorieren.
Die "Opfer" darf man nicht mit einem beschluss bewaffnen auf das volk loslassen.
Dieses Gesetz und die Vorgehensweise (Beschlüsse ohne Befragung) müssen unbedingt überprüft werden, weil hier mit dem Gesetz, mit der Vorgehensweise und mit den Ratschlägen der Experten Menschenrechte verletzt werden und die vermeintlichen Opfer sogar zu Straftaten verleitet werden.
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