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Der Nächste bitte

am 22.06.2006 von http://www.ra-blog.de

Wieder mal bei meinem Lieblings-Arbeitsrichter.
Die Gegenseite wollte eine einstweilige Verfügung gegen meine Mandantin erwirken. In diesem Fall war die notwendige Eilbedürftigkeit aber eindeutig nicht gegeben. Der Richter hat das im Termin so auf den Punkt gebracht:
Hinten anstellen.

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