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Der Lippstädter Tanz um die Vollmacht

am 02.02.2006 von kanzlei-hoenig.info

Es wird immer spannender in dem weltbewegenden Rechtsstreit vor dem AG Lippstadt.

Ich hatte hier bereits über die Reaktion eines Richters am AG Lippstadt berichtet, der die Vorlage einer schriftlichen Verteidiger-Vollmacht verlangte, damit die Rücknahme eines Einspruchs durch den Verteidiger überhaupt wirksam sein könne.

Auf diesen Unsinn habe ich dann mit einer förmlichen Beschwerde reagiert. Darüber habe ich hier berichtet.

Die Reaktion aus Lippstadt hat mich fast umgehauen. Das Amtsgericht schreibt mir, es helfe der Beschwerde nicht ab. OK, damit habe ich gerechnet.

Aber damit nicht: Der Richter gibt meine Beschwerde aber auch nicht weiter, damit das Beschwerdegericht darüber entscheiden kann. Er will prüfen, ob die Beschwerde Erfolg haben kann und er stellt mir anheim, die Beschwerde zurück zu nehmen, weil ja mit einer Entscheidung durch das Landgericht weitere Kosten und Auslagen verbunden seien. Hä??

Was sollte ich nun machen? Ich habe dann erst einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil ich meine, der Richter will bewußt verhindern, daß das Landgericht seine Entscheidung aufhebt. Das gleichzeitig eingereichte Ablehnungsgesuch (“Befangenheitsantrag” sagt der Richter später mal dazu) sollte mein Schreiben abrunden.

Jetzt hat sich der Richter nun erst Recht richtig festgebissen und versteigt sich in folgender Erwiderung.

Er schreibt mir, ich hätte am 12.12.2005 beantragt, den Termin am 26.01.2006 wegen einer Terminskollision zu verlegen. Das ist richtig.

Dazu hätte ich mich auf eine Ladung vor das Amtsgericht Mitte berufen. Auch das ist zutreffend.

Da der Richter aber recht mißtrauisch war, sollte ich ihm meine Ladung zusenden. Das habe ich dann auch gemacht. Allerdings war es nicht das AG Mitte, sondern das AG …

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Der Autor und sein Blog

RA Carsten R. Hoenig

Ein WebLawg der Kanzlei Hoenig Berlin

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