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Der Lauscher an der Wand…

am 29.01.2007 von http://drms.de/keineSau

hört seine eig’ne Schand.
Die Behörden möchten beim Lauschen an der Wand etwas anderes hören als die eigene Schande, nämlich Informationen über Verbrechen. Und haben als Rechtsgrundlage hierfür unter anderem den präventiven Lauschangriff. Der steht jetzt allerdings vor dem VGH Koblenz auf dem Prüfstand, da ein Bingener Anwalt einen Verstoß gegen die Landesverfassung - Unverletzlichkeit der Wohnung - geltend macht.
Heute findet die erste Verhandlung statt, das Urteil wird …

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