Übersicht: Produkthaftung und Produzentenhaftung
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. April 2011 — Die Frage der „Haftung für fehlerhafte Produkte“ ist in zwei Themenbereiche aufzuteilen: Die sogenannte „Produkthaftung“ nach d…
Katastrophen wie aktuell die Flut in Thailand, das Erdbeben in der Türkei oder die Kernschmelze in Fukushima haben neben den fatalen Folgen für Mensch, Umwelt und ganze Generationen auch mittelbare Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Diese sind zwar im Vergleich zu dem eigentlichen Unglück weder erwähnenswert noch wirklich relevant, spielen aber dennoch hier vor Ort zunehmend eine gewisse Rolle. Denn deutsche Hersteller, insbesondere im Bereich Maschinen- und Anlagenbau sowie Automobil- und Elektroindustrie, benötigen nicht selten für die Herstellung ihrer eigenen Produkte Komponenten aus genau diesen Ländern.
Auch wenn Bundespäsident Wulff heute in Japan zu Recht die enormen Leistungen beim Wiederaufbau würdigt: Die Produktionsstätten einer Vielzahl von Unternehmen sind durch Erdbeben oder Tsunami zerstört oder nachhaltig beschädigt worden. Hinzu kommen die Folgen der atomaren Verstrahlung sowie die nicht mehr uneingeschränkt verfügbare Stromversorgung der Betriebe. In Thailand wurden auf einen Schlag 200 Fabriken lahmgelegt. Die Folge sind Bandstillstand und Produktionsausfall sowie nachhaltige Lieferverzögerungen, teilweise auf nicht bestimmbare Dauer.
Hier stellt sich weniger die Frage, wie mit den direkt betroffenen Unternehmen im Hinblick auf Verzögerungen umzugehen ist. In der Praxis ist noch kein Fall aufgetreten, in dem nicht das Verständnis für die Situation vor Ort vorherrscht. Praxisrelevant sind vielmehr die Fälle, in denen ein deutscher Hersteller mit der Lieferung der eigenen Produkte in Verzug gerät, weil einer seiner Zulieferer oder ein Sublieferant seiner Zulieferer durch die Katastrophe ausgefallen oder verhindert ist und der deutsche Hersteller nun selber in Lieferschwierigkeiten gerät.
Insoweit gibt es aktuell vermehrt Sorgen vornehmlich mittelständischer Betriebe, inwieweit man sie von Kundenseite für die eigenen Lieferschwierigkeiten verantwortlich machen könne. Ungeachtet etwaiger moralischer und gesellschaftspolitischer Fragen, die sich hier stellen können, geht es aus rechtlicher Sicht um die sogenannte Verzugshaftung. Liefert ein Unternehmen seine Produkte – entgegen der vereinbarten Termine – verspätet und hat es diese Verspätung zu vertreten, haftet es in der Regel für den bei dem Kunden daraus entstandenen Schaden.
Sofern das Unternehmen das die verspätete Lieferung begründende Leistungshindernis nicht…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.
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Bundespräsident sichert weitere Hilfe aus Deutschland zu
Die schweren Überschwemmungen in Thailand haben mehr als 200 Fabriken lahmgelegt. Betroffen sind unter anderem Zulieferbetriebe grosser Technologie-Konzerne wie Honda, Canon und Nikon.