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Prima, der DAV-Ratgeber hat nicht nur prima Tipps für den Start, sondern auch Ideen, wie es denn weitergeht. Bei mir ist es Seite 214. Nebenbei habe ich mir heute die neue Auflage bestellt. Eigene Lebenshaltungskosten: 1. - 4. GJ: 500,00 Euro, 5. GJ: 800,00 Schon seltsam: Da kommt man 4 Jahre mit 500,00 Euro hin, und plötzlich braucht man 800,00. Ein Erklärungsversuch wird folgen. Wofür eigentlich 500,00 Euro? Ein ALG-II-Empfänger bekommt 347,00 Euro für den Bedarf. Warum braucht der gründende Anwalt mehr? Rechnet man die Versicherungen mit rein, also Krankenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk, zahlt man schon hierfür etwa 300,00 Euro. Warum kommt denn der Anwalt mit so wenig aus? Miete Privatwohnung: 1. - 5. GJ: 500,00 Euro Das Einzige, was sich in den fünf Jahren nicht ändern wird, ist die Wohnung den Existenzgründers. Jetzt muss ich doch mal an den Anfang des Aufsatzes blättern ... Prof. Dr. Hommerich aus Bergisch-Gladbach. Tatsächlich wird sich nach meiner Auffassung das Umziehen nicht lohnen, denn eine Wohnung zu diesem Preis bewohne ich "auf dem Lande" gemütlich mit vier Personen. Keine Ahnung, wieviele Kinder der Existenzgründer hat. 1.000,00 Euro hatte ich als Referendar wegen meiner beiden Kinder. Knapp 850,00 Euro waren es ohne. Ein ALG II-Empfänger bekommt 231,00 Euro für eine angemessene Unterkunft. Hier in meiner Gegend zumindest. Zwischenergebnis: 800,00 Euro muss als Eigenbedarf reichen. Später kommen nochmal kurze Bemerkungen hierzu. Miete: 1. - 2. GJ: 500,00 Euro, 3. + 4. GJ: 550,00 Euro, 5. GJ 600,00 Euro Mietnebenkosten: 1. GJ: 150,00 Euro, 2. + 3. GJ: 200,00 Euro, 4. + 5. GJ: 250,00 Euro Okay, bei der Miete über den Tisch gezogen: Bei dem derzeitigenm Leerstand in groß- und mittelstädtischen Innenstädten wird die Miete mit ein wenig Verhandlungsgeschick billiger. Pistole auf die Brust: "50,00 Euro weniger oder ich ziehe ein Haus weiter." Brilliant gelöst die Sache mit den Nebenkosten: Diese steigen in der Kanzlei, bleiben in der Wohnung aber gleich. "Wurde wohl bei der Wohnung vergessen." Nein! Natürlich nicht, der Autor ist Jurist, der vergißt nichts. Er heizt nur zuhause nicht mehr, weil er immer mehr Zeit in der Kanzlei verbringt. Denn in der Kanzlei kann man die Nebenkosten absetzen. Gleichzeitig der Schluss: Unser Existenzgründer hat zuhause keine Kinder. Ein wenig verwunderlich ist, dass die Geschäftsmiete nur geringfügig größer ist als die Wohnungsmiete. Lässt nur den Schluss zu, dass die Wohnung zu groß, die Kanzlei zu klein oder der Immobilienmarkt vor Ort außer Kontrolle ist. Zinsen für das Darlehen bei den Eltern, Rückzahlung Gründungsförderung und Zinsen für das Gründungsdarlehen Streifen wir nur kurz: Tolle Eltern, die von ihrem Kind Zinsen nehmen. Gut, dass wir von unseren Eltern kein Darlehen brauchten. Gründungsforderung brauchten wir auch nicht. Jetzt wird es aber sehr interessant: Obwohl wir eine Seite vorher kein Darlehen unserer Hausbank brauchten, zahlen wir plötzlich 7,74 % Zinsen! Monatlich 64,…

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Erschienen 7. August 2007 auf http://ichklachmichtot.blogspot.com/.

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