Der kleine Unterschied

Der Unterschied zwischen der „Bitte um Entlassung“ und einem „Rücktritt“? 50.000 Euro!

Ich verteidige derzeit gegen eine Anklage wegen Diebstahls eines Schokoriegels. Schaden: 0,50 Euro.

Noch ein Unterschied: Der eine ist ein Ex-Justizsenator, der andere ein psychisch kranker Obdachloser.

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Themen: Politisches , Tagesspiegel

Erschienen 6. Januar 2012 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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