Fristenregelung bei Personenstandsregistern
Archivalia | 21. Juli 2009 — Ein nordrhein-westfälisches Standesamt vertritt die Rechtsauffassung, wonach Zuständigkeit der Archive so zu sehen ist, dass 30, 8…
Ein heikles Thema: Aus der Kirche austreten, weil der Papst noch immer die Verwendung von Verhütungsmitteln anprangert und damit Geschlechtskrankheiten Vorschub leistet, weil der Papst noch immer gegen Homosexuelle hetzt und sie diskriminiert, weil es sich bei der Kirche generell um eine antiquierte Vereinigung handelt oder weil man es nicht mehr einsieht, weiterhin Kirchensteuer zu zahlen? Oder Kirchenmitglied bleiben, weil man gläubig ist und im Übrigen die von der Kirche betriebenen sozialen Einrichtungen wie Kinderkrippe oder Kindergarten unterstützen möchte? Die Fragen muss jeder für sich selbst beantworten. Für all diejenigen unter Euch, die sich für den Kirchenaustritt entschieden haben, so geht's: Baden-Württemberg: persönlich beim Standesamt oder beim Notar, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr 10-60 Euro Bayern: persönlich beim Standesamt, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 25 Euro Berlin: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, gebührenfrei Brandenburg: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, gebührenfrei Bremen: ev. Kirche: Haus der Kirche, Franziuseck 2-4, 28199 Bremen, gebührenfrei; kath. Kirche: Katholisches Kirchenamt, Hohe Straße 7, 28195, gebührenfrei Hamburg: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 31 Euro Hessen: persönlich beim Amtsgericht, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen, Gebühr: 25 Euro Mecklenburg-Vorpommern: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 10 Euro Niedersachsen: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 24 Euro NRW: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 30 Euro Rheinland-Pfalz: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 20,45 Euro Saarland: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 30,70 Sachsen: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 20 Euro Sachsen-Anhalt: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch …
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. August 2010 auf http://exalaw.blogspot.com.
Archivalia | 21. Juli 2009 — Ein nordrhein-westfälisches Standesamt vertritt die Rechtsauffassung, wonach Zuständigkeit der Archive so zu sehen ist, dass 30, 8…
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Reuters | 8. August 2008 — Karlsruhe (Reuters) - Behörden dürfen Gebühren für den Austritt aus einer Kirche des öffentlichen Rechts verlangen. Das Bunde…
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Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 20. Dezember 2011 — Das Posting einer frisch geschiedenen Frau bei Facebook „Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung…
Jurabilis | 10. November 2005 — Was da wohl passiert ist? News der Referendarabteilung des Kammergerichts 61/05: 10.11.2005 Aus aktuellem Anlass wird auf die vers…