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Der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist sittenwidrig

am 02.11.2005 von http://gesetz.blogg.de/

Mit Urteil vom 23.02.2005 entschied der BGH (VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490), dass ein Kaufvetrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts sittenwidrig ist. Voraussetzung für das Vorliegen der Sittenwidrigkeit ist, dass der Kauf nach dem für die beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist.
Zudem scheitert ein Kondiktionsanspruch, sprich ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrags nach § 812 I S. 1 Fall 1 BGB an § 817 S. 2 BGB (Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten bei beidseitigem Verstoß). Ein Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist grundsätzlich gemäß § 138 I BGB sittenwidrig und somit nichtig. Hierfür wird das Argument herangezogen, dass der Kaufvertrag auf die Begehung eines ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr gerichtet ist, welches im Interesse der Verkehrssicherheit in Deutschland verboten ist. Wenn ein solches Rechtsgeschäft für beide erkennbar dem Gemeinwohlinteresse an der Sicherheit im Straßenverkehr zuwiderläuft, ist die rechtliche Anerkennung zu versagen (vgl. auch § 23 I, 23 I b StVO i.V.m. 49 …

BGH: Kauf eines Radarwarngeräts sittenwidrig

mindermeinung.de / Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied 23.02.2005 (Az: VIII ZR 129/04), dass der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät nach § 138 I BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Dementsprechend stehen dem Käufer auch keine Gewährl…

Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über Erwerb eines Radarwarngeräts

Handakte WebLAWg / Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige BGH hat gestern entschieden, dass dem Käufer eines Radarwarngeräts kein Anspruch auf Rückabwicklung...…

Radarwarner: Strafbare Nutzung nur bei “Betriebsbereitschaft”

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Das bloße Anbringen eines Radarwarngeräts auf dem Armaturenbrett zur Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um eine strafbare “Betriebsbereitschaft” zu begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss eine zu…

Verbotene GPS-Radarwarngeräte

strafprozess / Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende mit einer Medienmitteilung darauf aufmerksam, dass GPS-Geräte, die mit einem Warnsystem ausgestattet sind, den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten…

Sicherstellung eines Radarwarngeräts

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Der VGH München hat am 13.11.2007 (=NZV 2008, 375) entschieden, dass ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät selbst dann zulässigerweise sichergestellt werden kann, wenn eine Stromversorgung mangels Adapterkabels im Fahrzeug gar nicht möglic…

DIE MORALWÄCHTER

LawBlog / Der Kauf eines Radarwarngerätes verstößt gegen die guten Sitten. Er ist nichtig. Mit dieser Begründung verweigert der Bundesgerichtshof einer Klägerin Mängelansprüche. Die Frau hatte einen Radarwarner gekauft und wollte ihr Geld zurück, weil…

Radarwarngeräte

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein von der Polizei bei einem Autofahrer sichergestelltes Radarwarngerät muss, so das Verwaltungsgericht Münster, wieder an den Autofahrer herausgeben werden. Das Gerät, das Autofahrer vor Blitzern warnt, ist in dem konkreten Fall nich…

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