Der Kaufvertrag – Basics

Während bei anderen Verträgen oft keine eigene Erfahrung vorhanden ist, hat nahezu jeder schon einmal einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er dürfte der am meisten vertretene Vertragstyp sein und sollte auch im Tiefschlaf bekannt sein. Denn: Das Kaufrecht ist anhänglich, einmal gelernt verlässt euch nicht wieder!

Der Kaufvertrag ist ein Schuldvertrag in der Form eines gegenseitigen Vertrages, der durch zwei sich deckende Willenserklärungen zustande kommt. Der Vertragstyp ist in § 433 BGB geregelt.

Objekte des Kaufvertrages können sein:

- Alle körperlichen Gegenstände, § 90 BGB Sachen

- Tiere, § 90a BGB stehen im Ergebnis den Sachen gleich

- Rechte § 453 I Alt. 1 BGB Forderungen, Patente, Lizenzen u.s.w.

- Sonstige Gegenstände, § 453 I Alt. 2 BGB hierunter fallen nichtkörperliche Gegenstände wie z.B. Know-How, Elektrizität u.s.w.

Vertragsschluss:

- erforderlich sind Angebot und Annahme in denen die essentialia negoti konkretisiert sind

- bei Grundstückskäufen bedarf es der notariellen Beurkundung des Verpflichtungsgeschäfts gem. § 311b I BGB

- grundsätzlich ist die Form des Vertrages frei

Leistungs-, Neben- und Schutzpflichten

Verkäuferpflichten

Die Hauptpflichten umfassen:

§ 433 I 1 Alt. 1 BGB Übergabe der Sache (Gewährung des Besitzes). Der Besitz an der Sache wird durch Verschaffung der tatsächlichen Gewalt erworben. Die Verschaffung des mittelbaren Besitzes erfolgt durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs.

§ 433 I 1 Alt.2 BGB Eigentumsverschaffung bei beweglichen Sachen= Einigung und Übergabe (§§ 929 ff. BGB), Eigentumsverschaffung bei unbeweglichen Sachen= Einigung und Auflassung (§§ 925, 873 BGB)

§ 433 I 2 BGB Sach – und Rechtsmangelfreiheit ( §§ 434, 435 BGB)

Die Leistungsbezogenen Nebenpflichten sind eine variable Angelegenheit. Grundsätzlich kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Fehlt es an einer Vereinbarung so kommt es darauf an, was konkludent als Vertragsinhalt angesehen werden kann. (Bspw. die Verpackung einer Sache, Montage – und Gebrauchsanleitung)

Die Schutzpflichten sind als solche Pflichten zu verstehen die zum Schutze des Integritätsinteresses des Käufers aus § 241 II BGB entstehen. Die Konkretisierung hängt vom Einzelfall ab.

Problematik bei den Schutzpflichten!

Abgrenzung in Bezug auf Mangelfolgeschäden! Verletzt bspw. der VK von vergifteten Körnern in Pferdefutter eine Schutzpflicht i.S.d. § 241 II BGB oder eine leistungsbezogene Nebenpflicht oder die Leistungspflicht selbst?

Bei der Beantwortung dieser Frage ist auf das Äquivalenzinteressse oder das Integritätsinteresse abzustellen. Unter Äquivalenzinteresse ist das Interesse des Käufers an einer äquivalenten Gegenleistung für den gezahlten Kaufpreis zu ve…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Kaufvertrag , Patente , Schuldrecht BT , Kauf , Käufer , Verkäufer
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 10. Februar 2010 auf http://www.juristischer-gedankensalat.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…

Rechtsmängel Kaufvertrag: Teil 3: Kaufvertrag und Co. – Der Rechtsmangel § 435 BGB

Gedankensalat | 15. März 2010 — Sach – und Rechtsmangel sind zwar gleichgestellt, jedoch gelten für den Rechtsmangel andere Voraussetzungen. Ist aber alles n…

Verwirrung stiften

ElbeBlawg | 13. August 2007 — Heute gefunden bei anwalt.tv: Wie schließe ich einen Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich mit zwei übereinsti…

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss ve…

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist veröffentlicht

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. März 2010 — Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.…

Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung

Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 1 – Kaufrecht Wiederholungsfragen

Gedankensalat | 13. April 2010 — 1. Wird der Käufer allein durch Abschluss eines Kaufvertrages Eigentümer der Kaufsache? Nein. Gem. des Abstraktionsprinzips…

Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 9. August 2008 — In diesem Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit …

Das Darlehen

Gedankensalat | 17. April 2010 — Das Darlehen ist im BGB an zwei Stellen geregelt: §§ 488 – 498 BGB umfassen das Gelddarlehen §§ 607 – 609 BGB umfassen das …

Risiko Bei Verlust Der Ware: Probleme beim Versendungskauf: Transportversicherung und Verlust der Ware

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Februar 2009 — Im konkreten Fall (Urteil des AG Coburg vom 12.06.2008; Az.: 11 C 1710/07 bestätigt durch das Urteil des LG Coburg vom 12.12.20…