Der Juristische Stil – Formalia, Tipps und Tricks

Jeder Jurastudent lernt es im Ersten Semester: Das wichtigste überhaupt ist der Juristische Stil. Der ist nämlich eigen, schön und präzise. Das Schlagwort schlechthin: Gutachtenstil! Wer das erste Mal vor einer Klausur oder Hausarbeit sitzt, dem fällt es schwer sich an die Vorgaben zu halten. Aber keine Sorge, auch hier gilt: Übung macht den Meister und irgendwann geht es ganz von allein. Aber es muss eben geübt werden, eingeübt besser gesagt.

Aus meiner Erfahrung zunächst einige kleine Stiltipps:

KKKS = Kurze, klare, knackige Sätze. Schachtelsätze alá “Der A hat nicht erkennen lassen, dass das Auto das dort stand, nicht sein eigenes war, was hier aber nicht relevant ist.” sind nicht nur für den Lesefluss stark bremsend. Der Hauptsatz hat die Hauptaussage, der Nebensatz die Nebenaussage. Auch ist zu verzichten auf den übermäßigen Gebrauch von “dass” und “denn”. Bei den Juristen gilt: Alles was Überflüssig ist, ist schlichtweg falsch. Mag sich zunächst komisch anhören, ist aber Tatsache. Warum? Zunächst verrät ein übermäßiger Wortschwall einfach nur Unsicherheit. Dann bedarf das Geschriebene keiner unnötigen Ausschmückung, Füllwörter wie “auch”, “wohl” oder “freilich” sind einfach überflüssig. Immer – ohne Ausnahme – sind Wörter wie “ja” und “gar” ein Stilfehler. Starke Wörter wie “zweifellos” sind für den Korrektor ein Anzeichen für schwache Argumente. Sie sollten daher vermieden werden. Zuviele Abkürzungen machen den Text zäh, sie sollten daher nicht übermäßig verwendet werden. Fremdwörter sind eine Falle. Manche glauben, durch die häufige Verwendung von Fremdwörtern dem Gegenüber die eigene Bildung zu zeigen. Leider erzeugt gerade dieses Verhalten nicht den Eindruck guter Bildung. Der Jurist bedient sich nur dann eines Fremdwortes, wenn er es als Fachausdruck verwendet oder aber wenn ein passendes deutsches Wort fehlt. Als kleines Beispiel: Unterscheiden hört sich immer besser als Differenzieren. Zudem tritt der oder andere ins Fettnäppfchen beim Gebrauch vermeintlicher Fachwörter. Denn mitunter haben genau diese Fachwörter in der Juristerei eine ganze andere Bedeutung. Kleines Beispiel? Das Wort “zurechnen” hat in der Juristerei eine ganz andere Bedeutung als im Alltagssprachgebrauch. Ausrufezeichen sind als Kraftausdruck zu verstehen. Daher sollten genau diese in einer Juristischen Arbeit vermieden werden. Genauso verhält es sich mit Anführungszeichen, sie dienen lediglich dazu Zitate zu kennzeichnen, nicht aber die eigenen Gedanken. Ganz wichtig: Dieselbe Sache muss durchgehend mit demselben Ausdruck bezeichnet werden. Das führt zwar zu Wiederholungen, ist aber Formal korrekt.

Die Liste der Stiltipps lässt sich unendlich weiterführen. Dazu sind auch jede Menge Bücher erschienen. Empfehlen kann ich hier nur, was ich auch gelesen habe. Bücher über den Stil gibt es zuhauf, mir hat eines jedoch am Besten gefallen: Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig …

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Themen: Literatur , Jura , Zitate , Gutachten , Klausur , Hausarbeit , Juristische Hausarbeit , Lösung Einer Juristischen Hausarbeit

Erschienen 27. Februar 2010 auf http://www.juristischer-gedankensalat.de.

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