Der Junior unter dem Fach

Es gibt Rechtsanwälte und es gibt Fachanwälte. Letztere sind auch Rechtsanwälte, haben aber besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Spezialgebiet nachgewiesen. Deswegen gibt es die Bezeichnung "Fachanwalt" nur in Verbindung mit einem Spezialgebiet, z. B. "Fachanwalt für Agrarrecht". Die Bezeichnung "Rechtsanwälte und Fachanwälte", wie sie auf den Briefköpfen etlicher Kollegen zu finden ist, dürfte daher irreführend sein. Aber das nur am Rande. Viele Rechtsanwälte wären gerne Fachanwalt für irgendetwas, haben aber bisher die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, was auch daran liegen mag, dass die Erfordernisse zum Teil - zurückhaltend ausgedrückt - nicht gerade realitätsnah sind. Aber auch das nur am Rande. Findige Kollegen haben seit jeher versucht, diese Anforderungen zu umschiffen, indem sie den "Fachanwalt" durch ein möglichst ähnlich kompetent klingendes aber nicht geschütztes Synonym ersetzt haben, z. B. "Spezialist". Dem hat das der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Kollegen mit einem gnadenlos vergurkten Urteil einen Riegel vorgeschoben. Zuvor hatte dieser Kollege sich als "Spezialist für Verkehrsrecht" bezeichnet und sich bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer selbst angezeigt, um einen Rechtsstreit zu provozieren. Der BGH orakelt in diesem Urteil unter anderem, dass Fachanwälte eigentlich gar keine Spezialisten wären und diffamiert mal wieder Rechtsanwälte. Aber auch ist nicht das eigentliche Thema. Seit diesem "Spezialisten-Urteil" darf man sich jedenfalls nur noch dann Spezialist nennen, wenn für das vereinnahmte Spezialgebiet noch kein Fachanwaltstitel erhältlich ist. "Spezialist für Agrarrecht" kann man also z. B. nicht (mehr) sein, auch wenn man es ist. Die Rechtsanwaltskammern diskutieren seit längerem, ob es gleichwohl erlaubt sein soll, die Nachfrage dieser Kollegen trotzdem zu bedienen und einen "kein Fachanwalt für" einzuführen. Die Frage drängt, denn die Weiterbildungsbranche wittert zusätzliche Einnahmequellen bei Nicht-Fachanwälten. Euphemistisch ausgedrückt wird dieser Nicht-Fachanwalt "Spezialisierungshinweis unterhalb der Fachanwaltsschwelle" oder ähnlich genannt. Gerne wird auch "Junior-F…

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Themen: Spezialist

Erschienen 2. Januar 2012 auf http://nebgen.blogspot.com.

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