Der Jahresurlaub des Dr. Mabuse

Das Gericht hat Termin zur Beweisaufnahme verkündet. Dr. Mabuse, der in eigenem Namen klagt, hat aber Urlaub und bittet um Verlegung des Termins. Nö, sagt das Gericht, da er ja anwaltlich vertreten wird (von einem Mitarbeiter der Kanzlei) und sein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, da er zur Sachverhaltsaufklärung nichts beitragen könne, werde der Termin auch ohne ihn stattfinden. Ich glaube schon, dass ihn das ärgert. Hat er doch in der vorangegangenen Verhandlung das Wort geführt und der bei ihm angestellte Kollege, der ihn eigentlich vertritt, durfte gerade mal den Antrag stellen. Vorher in diesem Blog: Dr. Mabuse in: Mein Vater, der Richter und ich.

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Erschienen 3. Juli 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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