Der Igel auf der Schnellstrasse.
am 10.10.2006 von Das interessiert doch wieder keine Sau...
Auffahrunfälle sind eigentlich relativ klare Angelegenheiten. Insbesondere auf Schnellstraßen. Denn schließlich jeder kennt den Spruch:
“Wer auffährt, ist schuld.”
Dies gilt allerdings nur solange solange keine Tiere im Spiel sind. Legt der Vorfahrenende dagegen eine Vollbremsung wegen eines Tieres hin und kommt es dann zum Unfall, kann man die Angelegenheit vielleicht doch etwas differenzierter betrachten. Zwischen 0 und 67 % bekommt der Auffahrende, je nach den Umständen des Falls. Die (Haus-)Katze auf der Bundesstraße war dem AG Schorndorf schon einmal 50% wert.
Jetzt wollen wir doch mal sehen, was die gegnerische Versicherung zu einem Igel auf einer Bundesstraße sagt. …
Kurz und knackig
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