Hammer
Jus@Publicum | 7. Dezember 2011 — Oder genauer gesagt: Was da unter Preis unter den Hammer kam, könnte nun zum – nein nicht Teppich-, sondern zum Klopfen des G…
Hochfliegend waren die Summen, die ein Teppich an Hoffnungen geweckt hatte.
Da erbt [Quelle: BR 7.12.2011] eine Frau vor einigen Jahren einen Teppich, der ursprünglich einmal dem Münchner Teppichhändler Herbert Steinhausen gehörte. Nicht so recht wissend, was der Teppich wohl wert sein mag, fragt sie im Oktober 2009 einen Gutachter um Rat. Dieser Sachverständige, ein Augsburger Auktionator, begutachtete den Teppich bei ihr. Danach wechselte der nicht fliegende Teppich, flugs bei einer Auktion, angesetzt bei 900 Euro, für 19.000 Euro den Besitzer. So weit so gut, wird sich die darüber wohl anfangs nicht unglückliche Erbin gefreut haben. Bis sie nicht mehr auf dem Teppichgewebe sitzend und schon gar nicht auf ihm und arabischen Märchen-Höhenflügen unterwegs im April 2010 aus allen Wolken fiel: Da nämlich sah sie in einer Sendung des Bayerischen Fernsehens, dass der einst ererbte Teppich für sage und schreibe sagenhafte 7,2 Millionen Euro erneut den Besitzer gewechselt hatte. Ein Unbekannter hatte nämlich beim Londoner Auktionshaus Christie’s diese unvorstellbare Millionensumme bezahlt und damit dem nun in märchenhafte Höhenflüge gelupften Teppich den Titel „Teuerster Teppich der Welt“ eingebracht. Und so schritt sie zu Tat, zur Klage und zu Gericht. Die Dame klagte gegen den Gutachter und Inhaber eines Augsburger Auktionshauses , der ihren Teppich ursprünglich auf 900 Euro geschätzt hatte mit dem Vorwurf, er habe den eigentlichen Wert des Kunstwerks verkannt und dem Ziel, ihn beim Landgericht Augsburg für seine Fehleinschätzung für einen Teil des entgangenen Gewinns zunächst mit rund 350.000…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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