Der Film “Hamburger Privatamateure Vol. 2″ der “Triple X Entertainment Ltd.” wird durch die Rechtsanwälte “Cramer von Clausbruch
Steinmeier & Cramer” abgemahnt
Unsere Vertragsanwälte haben ausgerichtet, dass die Rechtsanwälte “Cramer von Clausbruch Steinmeier & Cramer” angebliche
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Film “Hamburger Privatamateure Vol. 2″ im Auftrag der Firma “Triple X Entertainment
Ltd.”, Hauptstraße 39 a, 24626 Groß Kummerfeld, abmahnen.
Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zur Abgeltung aller
Ansprüche wird die Zahlung eines Vergleichsbetrags (750,00 €) angeboten.
Betroffenen ist zu raten, die von den Rechtsanwälten “Cramer von Clausbruch Steinmeier & Cramer” vorgelegte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch vor
modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet ist zu warnen.
Auf keinen Fall sollten Betroffene die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und
unverbindlich t…
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