Der fehlende Fahrzeugbrief
am 23.07.2008 von Jurakopf
Mein erstes kleines Fällchen: A kauft beim 20 Jährigen B dessen gebrauchtes Auto. B weist darauf hin, dass der Fahrzeugbrief in Verwahrung seines Vaters V ist, bei dem A ihn abholen soll. Nach Abschluss des Kaufvertrages, Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Autos, fährt A zu V, der unter Hinweis auf die Unreife des B die Herausgabe verweigert. Kann A die Herausgabe verlangen?
Analyse
Das Fällchen ist ein Klassiker, der weniger Examensrelevant, als vielmehr in der grossen Übung mal von Interesse sein kann. Die Frage ist, ob man automatisch Eigentümer des Fahrzeugbriefes wird, wenn man Eigentümer des Autos wurde. Der Spruch, der hier sofort fallen muss, lautet:
Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier
Der Schwerpunkt im Fällchen ist daher auch ganz klar bei deser Frage angesiedelt, Probleme beim KV gibt es jedenfalls nicht. Als Anspruchsgrundlage des A gegen den V (der ja ohnehin nur Besitzer sein kann!) kommt daher nur der §985 BGB in Betracht.
Lösungsskizze
Geht schnell und einfach:
Anspruch entstanden
V ist Besitzer des Fahrzeugbriefes (+)
A ist Eigentümer (+)
A ist jedenfalls nicht von Anfang an Eigentümer, so dass er das Eigentum erworben haben muss. In Betracht kommt hier der Kaufvertrag mit folgender Abwicklung (Abstraktionsprinzip!) hinsichtlich des PKW, sofern dies auch Auswirkung bzgl. des Fahrzeugbriefes hat.
Der Fahrzeugbrief wurde weder thematisiert, noch übergeben.
Er könnte aber, analog §952 II BGB, Eigentum des A geworden sein, weil er an das Eigentum des PKW “gekoppelt” ist. Dies wird auch umfassend bejaht.
Die Frage ist also, ob A auch wirklich Eigentümer des PKW ist.
Erwerb des PKW (+)
Bei Kauf und …
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