Der Fall Tinner und die Gewaltentrennung

Das Theater um die Akten im Fall Tinner führt nun bereits zur politischen Forderung nach der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (vgl. dazu den Beitrag im Tages-Anzeiger).

Die Experten sprechen derweil wieder einmal von einem Gewaltentrennungsproblem, das keines ist. Nur weil der Untersuchungsrichter den Wortbestandteil Richter in seinem Titel führt, ist er noch lange kein Angehöriger der Justiz. Es geht also nicht um einen Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Exekutive, sondern allenfalls darum, dass die Regierung nicht führt und sich einmal mehr vorführen lässt, diesmal durch die eigenen Leute.

Der einzige Lösungsansatz seitens der Experten, der als richtig erscheint, ist derjenige von Prof. Schweizer. Er schlägt vor, dass die Beschuldigten den Entscheid des Bundesrats beim Bundesgericht anfechten und allenfalls nach Strassburg ziehen. Das wird zwar die Akten nicht vor der Vernichtung schützen, vielleicht aber dazu, dass das unsägliche Strafverfahren Tinner endlich eingestellt wird.

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Themen: Kuriositäten , Politik / Entwicklungen , Strafverfolgungsbehörden

Erschienen 10. Juli 2009 auf http://strafprozess.ch.

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