Der Fall Kachelmann und die Veröffentlichungsphobie der Staatsanwaltschaft
Scherer & Körbes | 7. Februar 2012 — © Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com / pixelio.de Sicherlich gibt es nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland, di…
© Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com / pixelio.de
Sicherlich gibt es nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland, die sich für den Strafprozess Kachelmann interessieren. Das Thema ist einfach erledigt, der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin freigesprochen, aber der Makel der als Nachverurteilung empfundenen Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim, die Zweifel an seiner Unschuld säte, bleibt – auch wenn sie rechtlich völlig unerheblich war und ist. Doch vielleicht wird Herr Kachelmann selbst inzwischen mit dieser unsäglichen mündlichen Begründung des inzwischen rechtskräftigen Freispruchs seinen Frieden geschlossen haben, denn man kann der Presse entnehmen, dass er seitdem nicht nur eine Reihe von erfolgversprechenden neuen Projekten begonnen hat, sondern auch noch Ruhe in seine Unternehmungen bringen konnte. Ob er sich da noch auf den weiten Weg machen will, durch ein Verfahren gegen die Nebenklägerin Genugtuung und Wiederherstellung seiner Rechte zu erreichen? Ich weiss es nicht – und kann es auch nicht beurteilen.
Trotzdem sollte man Folgendes bedenken: Das Gericht in Mannheim hat den Sachverhalt aufgeklärt, und zwar so weit, dass ein Freispruch zwingend zu erfolgen hatte, denn:
Die von der Nebenklägerin getätigten Angaben, am Nachmittag des Tattages in ihrem Briefkasten einen anonymen Brief zusammen mit einer Ablichtung von zwei aus September 2008 datierenden Flugtickets Kachelmanns mit einer Frau vorgefunden zu haben, waren falsch.
Ebenso falsch waren ihre Angaben, keine Ahnung zu haben, wer ihr den Brief geschickt haben könnte, sie habe sodann nach der Frau gegoogelt, aber keinen Kontakt mit ihr aufgenommen und wisse nicht, ob es sich auch um die Frau handele. Darüber hinaus hat sie mit der Art und Weise des von ihr verschwiegenen, über Monate geführten Mailverkehrs mit der Frau, nach der sie – wie stets ebenfalls verschwiegen bzw. in Abrede gestellt hat – frühzeitig per Google gesucht hatte, ein nicht unbeachtliches Fantasie- und Beharrungsvermögen unter Beweis gestellt.
Ausserdem gab sie für den Zeitpunkt der Erlangung des fraglichen (in Wirklichkeit von ihr gefertigten) Briefes fälschlich an, diesen nach dem mit Jörg Kachelmann am Nachmittag im Hinblick auf das abendliche Zusammentreffen geführten Chat vorgefunden zu haben. Mit dieser Lüge wollte sie die Veränderung des schriftlich abgesprochenen Verlaufs des Abends erklären: man hatte schriftlich verabredet, erst die „Hauptaufgabe“ (Sex) zu erledigen und dann zu essen, Kachelmann sagte aus, man habe absprachegemäss erst die Hauptaufgabe erledigt und dann gegessen (was ja die Vergewaltigung unmöglich machen würde), sie aber behauptete, sie habe es sich nach Zugang des Briefes am Nachmittag (Lüge!) anders überlegt, man habe erst gegessen und dann sei es zur Vergewaltigung gekommen.
Di…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://stscherer.wordpress.com.
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