Der Fall Kachelmann und die Nullhypothese des Bundesgerichtshofes

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Man wettet nicht auf den Ausgang eines Strafprozesses? Im Prinzip Ja, aber… würde wohl Radio Eriwan in Bezug auf den Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen einer angeblichen Vergewaltigung einer seiner reichlichen Exfreundinnen sagen. Denn machen wir uns nichts vor, jeder, der sich für den Fall ein bisschen interessiert, spekuliert, welche Entscheidung wohl morgen dort im Landgericht Mannheim fallen wird.

Die beste Ehefrau von allen – bleiben wir noch ein bisschen beim Schwelgen in der Vergangenheit, numehr bei Ephraim Kishon – diese, die meine jedenfalls ist nicht nur ausgesprochen attraktiv, sondern auch noch intelligent (weswegen sie es mit mir „Armleuchter“ auch schon sehr lange aushält), und deswegen hat sie bei der Familienwette um die morgige Auswahl des Lokals zum Abendessen die schlaueste Version gewählt: „Freiheitsstrafe auf Bewährung“. Ich musste dann gegenhalten mit „Freispruch“, während unser Sohn – dem es mit seinen 6 Jahren sowieso egal ist und der auch noch gar nicht weiss, worum es geht, der aber natürlich der „Bestimmer“ hinsichtlich des Restaurants sein will – die undankbare „Freiheitsstrafe ohne Bewährung“ von uns zugewiesen erhielt.

Meine Wahl wird niemanden verwundern, denn bisher konnte man an meinen Blogeinträgen sicherlich den Eindruck gewinnen, dass für mich „Freispruch“ das einzig mögliche Ergebnis dieses Prozesses sein könnte. Und tatsächlich, aus rechtlicher Sicht sieht auch die beste Ehefrau von allen eigentlich kein anderes Urteil – nur denkt sie natürlich weiter – viel weiter, als aktivierte Alice-Schwarzer-Fangruppen jemals denken könnten: „Die wollen doch das Gesicht der Staatsanwaltschaft und ihr eigenes wahren, da müssen sie doch irgendeinen faulen Kompromiss finden… – minder schwerer Fall, Messser nicht nachweisbar, Rest schlüssig – 2 Jahre auf Bewährung!“

Da ist was dran, doch hätte zumindest das Gericht auch die Möglichkeit, einfach den Königsweg zu beschreiten und sich an den Bundesgerichtshof zu halten: BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98.

Und da sind wir nun angekommen, bei der Nullhypothese des BGH:

In der zitierten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klare Richtlinien für eine aussagepsychologische Begutachtung aufgestellt, und letztendlich sollten nicht nur die Gutachter diese Grundsätze einhalten, sondern eben auch ein Gericht, wenn es in der Situation „Aussage gegen Aussage“ urteilen will.

Doch was verlangt diese „Theorie“ der Nullhypothese (ohne, dass ich zu weit in die Tiefe gehen will):

Von dem Sachverhalt, der überprüft werden soll, wird zunächst angenommen, er sei komplett die Unwahrheit – damit hätten wir die „Nullhypothese“. Jetzt hat der Sachverständige (und damit auch das Gericht) andere Hypothesen zu bilden. Ist dann die „Unwahrhypothese“ nicht mehr mit den bekannten Fakten aufrech… » Vollständiger Artikel
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Themen: Restaurants , Vergewaltigung , Prinzip , Landgericht Mannheim , Alice , RG , Kachelmann , Meine Meinung

Erschienen 30. Mai 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.

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