PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht
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Wie kommt es, dass ein gerade 21-jähriger Hacker mit einem nach nur drei Monaten von den Parteien beigelegten Rechtsstreit mit Sony weltweit Schlagzeilen macht? Wer den ersten Teil dieses Beitrags gelesen hat, wird festgestellt haben, dass es kaum an der Komplexität der Rechtsverstöße gelegen haben kann, die dem Hacker George Hotz von Sony vorgeworfen wurden. Tatsächlich war eine Verurteilung in Anbetracht der massiven und wiederholten Eingriffe in den Kopierschutz der Playstation 3 und deren Veröffentlichung mehr als wahrscheinlich.
Furore machte der Prozess – abgesehen von seiner Vorgeschichte – wegen eines scheinbaren Details und dessen gerichtlicher Klärung: der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts.
Streit um das zuständige Gericht
Zwar konnte Sony dank einer temporary restraining order (Volltext), einer Art einstweilige Verfügung, nach der Hotz keine Informationen zu seinen bisherigen Hacking-Aktivitäten mehr veröffentlichen durfte, diese einstellen und Teile seiner Hardware herausgeben musste, schon Ende Januar inhaltlich einen Teilerfolg erzielen (der am 28. Februar durch eine preliminary injunction (Volltext) bestätigt wurde). Hotz’ Verteidigung konzentrierte sich jedoch darauf, die Zuständigkeit des Gerichts in Frage zu stellen.
Die wichtigsten Argumente, die das Unternehmen für einen ausreichenden Bezug zum Bundesstaat Kalifornien ins Feld führte, waren zunächst die Tatsache, dass Sony Computer Entertainment America (SCEA), eine amerikanische Tochter der japanischen Sony Corporation, die vor allem Playstation-Spiele entwickelt und vermarktet, dort ihren Sitz habe und Hotz’ Aktivitäten sich direkt gegen dieses Unternehmen gerichtet hätten; ferner, dass Hotz Kalifornien als Gerichtsort in den Nutzungsbedingungen des Playstation Network (PSN) zugestimmt habe, das Unternehmen PayPal, dessen Dienstleistungen sich Hotz für seine Aktivitäten bedient habe, ebenfalls in Kalifornien sitze und Hotz die Ergebnisse seiner Arbeit gerade auch Playstation-Besitzern aus Kalifornien zugänglich gemacht habe.
Hotz’ Verteidigung widersprach all diesen Argumenten und bezeichnete Sonys Vorgehen mehrfach als absurd. Weder sei einzusehen, dass sämtliche Tochterunternehmen der im Bundesstaat Delaware ansässigen Sony Corporation (die bei Kauf und Verwendung der Playstation 3 als alleinige Rechteinhaberin auftrete) am Ort ihres Unternehmenssitzes gegen etwaige Schädigungen durch Hotz vorgehen könnten, noch reiche die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des PSN aus, um sämtliche Handlungen Hotz’ in Verbindung mit der Playstation 3 einem kalifornischen Gericht zu unterwerfen. Hotz habe seine Aktivitäten zudem nie bewusst auf Kalifornien ausgerichtet, insbesondere sei seine eigene Website, auf deren kalifornische Benutzer Sony mehrfach verwies, „passiv“ und diene „wie ein Internet-Tagebuch“ lediglich dazu, Hotz’ „Gedanken, Ideen und Erkenntnisse“ unentgeltlich mit d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Juli 2011 auf http://spielerecht.de.
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Hack a Sony gadget and you might get slapped with a lawsuit. Hack a Windows phone, however, and you might get a T-shirt and a free phone from