Der Fall der alten Dame: Landgericht hebt Maulkorb auf

Die alte Dame, deren Haus gegen ihren Willen von ihren gerichtlich bestellten Betreuern verkauft worden war (wir berichteten), hat erneut einen wichtigen Etappensieg errungen: Nachdem erst Mitte der Woche das Landgericht Itzehoe die Abrißbagger für das Haus einstweilen gestoppt hatte, hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden, daß das Hamburger Abendblatt über die Betreuungsaffäre berichten und dabei Namen und Orte nennen darf. Auf Widerspruch der Redaktion ist damit der Maulkorb für die Presse, den einer der Betreuer der alten Dame mit einstweiligen Verfügungen durchgesetzt hatte, aufgehoben worden.

Die Betreuungsaffäre hatte nach Berichten des Abendblatts bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die 68 Jahre alte Frau hatte sich an die Redaktion mit der Bitte um Hilfe beim Kampf um ihr Haus gewandt. In ihrem Namen hatte einer ihrer Betreuer dann vor Gericht zunächst erfolgreich versucht, das Abendblatt daran zu hindern, über den Fall „identifizierend“ zu berichten. Das heißt: Das Abendblatt durfte weder den Namen der alten Dame noch die Gemeinde Kummerfeld, die ihr Grundstück gekauft …

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Themen: Landgericht Berlin , Hamburger Abendblatt

Erschienen 15. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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Der Fall der alten Dame

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