Der Fall der alten Dame

Thea Schädlich, die alte Dame, deren Haus gegen ihren Willen von ihren gerichtlich bestellten Betreuern verkauft worden war, hat erneut einen wichtigen Etappensieg errungen: Nachdem erst Mitte der Woche das Landgericht Itzehoe die Abrißbagger für das Haus einstweilen gestoppt hatte, hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden, daß das Hamburger Abendblatt über die Betreuungsaffäre berichten und dabei Namen und Orte nennen darf. Auf Widerspruch der Redaktion ist damit der Maulkorb für die Presse, d…

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Themen: Rechtsprechung , Die Presse , Landgericht Berlin , Hamburger Abendblatt

Erschienen 17. April 2006 auf http://log.handakte.de/.

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