Der Fake läuft: Löschen statt Sperren? Wohl eher nicht.

Es ist soweit: Das Zugangserschwerungsgesetz soll kommen und die Presse (hier: SPON) fällt auf einen Trick rein: Verkauft wird nämlich, dass das Prinzip “Erst Löschen, dann Sperren” eingebaut wurde. Ich zitiere mal von SPON:

das Prinzip Löschen statt Verbergen: in einem abgestuften Verfahren soll erst versucht werden, kinderpornografische Inhalte durch Ansprache der Provider/Betreiber aus dem Netz zu entfernen. Wo das nicht gelingt, soll die Sperrung greifen (Subsidiaritätsprinzip.)

Leider ist das nach meiner Lesart falsch. Ich zitiere mal den Gesetzesentwurf:

Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. (§8a II TMG-E)

Das klingt zwar nach “erst löschen, dann sperren” – ist es aber nicht. Der Witz liegt im …

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Themen: Bka , Provider , Kommentar , Die Presse , Löschen Statt Sperren Frankfurt

Erschienen 16. Juni 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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