Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist veröffentlicht

Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.cio.bund.de herunterladbar.

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist ein Mustervertrag, mit dem die öffentliche Hand ganze Systeme auf kaufvertraglicher Basis beschaffen wird. Er wird die Palette der bestehenden EVB-IT um diesen Vertragstyp erweitern. Der Systemlieferungsvertrag wurde von einer Arbeitsgruppe (EVB-IT Arbeitsgruppe) unter Leitung des Bundesinnenministeriums entwickelt und intensiv mit Vertretern des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) abgestimmt. So konnte es erreicht werden, dass die Veröffentlichung mit Zustimmung des BITKOM erfolgt. Dies ist sehr zu begrüßen, da die Akzeptanz des Vertrages auf Auftragnehmerseite aber auch auf Auftraggeberseite deutlich erhöht wird. Bekanntlich musste der EVB-IT Systemvertrag ohne Zustimmung des BITKOM veröffentlicht werden, da die Vertragsparteien bei den Verhandlungen zum Systemvertrag nicht alle offenen Punkte ausräumen konnten. Dies hat zum Teil bedauerliche Akzeptanzprobleme zur Folge.

I. Was ist der Unterschied zwischen dem EVB-IT Systemvertrag und dem neuen EVB-IT Systemlieferungsvertrag?

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag unterliegt im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag nicht dem Werkvertragsrecht, sondern insgesamt dem Kaufrecht.

Während der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen beim EVB-IT Systemvertrag in der Erstellung eines IT-Systems, also in den individuellen Anpassungs- und Integrationsleistungen liegt, zu denen auch die Erstellung von Individualsoftware gehören kann, ist die Hauptleistung beim EVB-IT Systemlieferungsvertrag die Lieferung von Standardsystemkomponenten. Die Grenze zwischen den beiden EVB-IT Vertragstypen wird zum einen durch den Wert der Anpassungsleistungen gezogen. Unabhängig von dem Wert der Anpassungsleistungen liegt aber auch dann ein Systemvertrag vor, wenn die Anpassungsleistungen so entscheidend sind, dass das IT-System ohne sie durch den Auftraggeber nicht oder nicht sinnvoll nutzbar ist oder wenn es sich bei den Anpassungen um die Erstellung von Individualprogrammierungen handelt. Bei einer solchen Fallgestaltung überwiegt das werkvertragliche Moment des individuell geschuldeten Erfolges in einer Weise, dass die Anwendung des Werkvertragsrechts gerechtfertigt ist.

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag kommt daher bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zur Anwendung:

Der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt in der Lieferung von Systemkomponenten, die zusammen ein IT-System bilden. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stellt nicht den Schwerpunkt der Leistung dar. Die Erstellung von Individualsoftware ist nicht Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Es wird nicht ausschließlich die Überlassung von Standardsoftware geschuldet. In diesen Fällen kommen die EVB-IT Ü… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bund

Erschienen 2. März 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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