Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist veröffentlicht
Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter
www.cio.bund.de herunterladbar.
Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist ein Mustervertrag, mit dem die öffentliche Hand ganze Systeme auf kaufvertraglicher Basis
beschaffen wird. Er wird die Palette der bestehenden EVB-IT um diesen Vertragstyp erweitern. Der Systemlieferungsvertrag wurde von
einer Arbeitsgruppe (EVB-IT Arbeitsgruppe) unter Leitung des Bundesinnenministeriums entwickelt und intensiv mit Vertretern des
Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) abgestimmt. So konnte es erreicht werden,
dass die Veröffentlichung mit Zustimmung des BITKOM erfolgt. Dies ist sehr zu begrüßen, da die Akzeptanz des Vertrages auf
Auftragnehmerseite aber auch auf Auftraggeberseite deutlich erhöht wird. Bekanntlich musste der EVB-IT Systemvertrag ohne Zustimmung
des BITKOM veröffentlicht werden, da die Vertragsparteien bei den Verhandlungen zum Systemvertrag nicht alle offenen Punkte ausräumen
konnten. Dies hat zum Teil bedauerliche Akzeptanzprobleme zur Folge.
I. Was ist der Unterschied zwischen dem EVB-IT Systemvertrag und dem neuen EVB-IT Systemlieferungsvertrag?
Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag unterliegt im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag nicht dem Werkvertragsrecht, sondern insgesamt
dem Kaufrecht.
Während der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen beim EVB-IT Systemvertrag in der Erstellung eines IT-Systems, also in den
individuellen Anpassungs- und Integrationsleistungen liegt, zu denen auch die Erstellung von Individualsoftware gehören kann, ist die
Hauptleistung beim EVB-IT Systemlieferungsvertrag die Lieferung von Standardsystemkomponenten. Die Grenze zwischen den beiden EVB-IT
Vertragstypen wird zum einen durch den Wert der Anpassungsleistungen gezogen. Unabhängig von dem Wert der Anpassungsleistungen liegt
aber auch dann ein Systemvertrag vor, wenn die Anpassungsleistungen so entscheidend sind, dass das IT-System ohne sie durch den
Auftraggeber nicht oder nicht sinnvoll nutzbar ist oder wenn es sich bei den Anpassungen um die Erstellung von
Individualprogrammierungen handelt. Bei einer solchen Fallgestaltung überwiegt das werkvertragliche Moment des individuell
geschuldeten Erfolges in einer Weise, dass die Anwendung des Werkvertragsrechts gerechtfertigt ist.
Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag kommt daher bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zur Anwendung:
Der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt in der Lieferung von Systemkomponenten, die zusammen ein IT-System bilden. Die
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stellt nicht den Schwerpunkt der Leistung dar. Die Erstellung von Individualsoftware ist nicht
Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Es wird nicht ausschließlich die Überlassung von Standardsoftware geschuldet. In
diesen Fällen kommen die EVB-IT Ü…
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