Der einzigartige Service der Bußgeldstelle ?

Kleine Freud'sche Fehlleistung?

„Der Service der Bußgeldstelle ist neuartig und in seinem Nutzen einzigartig."

Diese Behauptung mag manchen erstaunen, sie ist wohl auch eher ein Formulierungsfehler von Kollegen, die eine „zentrale Bußgeldprüfstelle" in’s Leben gerufen haben.

Ratsuchende haben die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid bundes­weit über eine zentrale Stelle überprüfen zu lassen.

Klingt ja hoch wichtig und schon fast amtlich, oder? De facto aber nicht anderes als Mandatswerbung, evtl. schon im Grenzbereich des § 43 b BRAO:

Wir vertreten Bußgeldopfer bundesweit vor allen Gerichten.

Aha! Anscheinend auch mal wieder ein Discountangebot:

Verteidigung in 3 Schritten Schritt 1: Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen an die zentrale Bußgeldprüfstelle. Schritt 2: Die Anwälte der Bußgeldprüfstelle nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren Fall. Danach klären sie die Verteidigungsstrategie. Schritt 3: Die Bußgeldprüfstelle leitet in Abstimmung mit Ihnen konkrete Verteidigungsmaßnahmen ein.

Der Auftrag ist jederzeit kündbar. Bis zum zweiten Schritt entstehen lediglich Kosten von 12,00 EUR Akteneinsichtsgebühr.

Akteneinsicht und anwaltliche Berat…

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Themen: Absolutes , Aha

Erschienen 3. Februar 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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