Der Eiertanz der ARAG
am 29.05.2007 von RSV-Blog
Erst wollte sie nicht zahlen, die ARAG. Dann haben wir sie im Auftrage des Mandanten verklagt. Dann zahlte sie doch. Und bat uns, die Klage zurück zu nehmen.
Dies ist das bekannte Prozedere: Man verweigert oder kürzt die Leistung und hofft darauf, daß es dem Versicherungsnehmer und seinem Bevollmächtigten zu lästig ist, wegen ein paar Euro eine Klage zu schreiben. Wenn sich die Hoffnung nicht erfüllt, zahlt man eben doch und versucht dann aber, die durch die Klage entstandenen Kosten möglichst gering zu halten.
Wir haben die Klage - ebenso wie in dem vorherigen Beitrag vom Kollegen Handschumacher beschrieben - nicht zurück genommen, sondern den Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, die gesamten Kosten des Verfahrens der ARAG aufzuerlegen.
Das hat zum einen zur Folge, daß die Kosten (für die ARAG) leicht steigen und daß in dem Kostenbeschluß richterlich festgehalten ist, daß die ARAG bereits vor Klageerhebung zur Zahlung verpflichtet war und sie rechtswidrig gekürzt hat.
Dies wiederum mag der Versicherer selbstredend nicht. Dagegen wendet sich dann der Schadenssachbearbeiter mit der nachfolgenden Belletristik, die so schön geschrieben ist, daß ich sie dem geneigten Juristenkreise nicht vorenthalten mag (die juristischen Laien unter den Lesern mögen mir nachsehen, daß ich diesen Unsinn nicht weiter erläutern möchte):
In dem Rechtsstreit
[Unser Mandat]
./.
ARAG
- 3 C 42/07 -
nimmt die Beklagte [das ist die ARAG. crh] Bezug auf das Schreiben der Prozessbevollmächtigten [das ist die Kanzlei Hoenig Berlin. crh] des Klägers [das ist unser Mandant. crh] vom 03.05.2007,welches der Beklagten von den Prozessbevollmächtigten direkt zugesandt wurde.
Die Beklagte …
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