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Der EGMR zur Jagdgesellschaft

am 18.11.2007 von http://lehofer.at/blog/index.htm

Der Begriff der Jagdgesellschaft ist in der gegenwärtigen politischen Diskussion ziemlich eindeutig besetzt: durchsucht man etwa die APA-OTS-Datenbank, so stammen fast alle Aussendungen des Jahres 2007 , in denen der Begriff Jagdgesellschaft vorkommt, entweder von der Freiheitlichen Partei oder vom Bündnis Zukunft Österreich, eine auch vom Österreichischen Pennäler Ring. Auch in den Vorjahren zieht sich das im Wesentlichen so durch, wenngleich auch der (damalige) ÖVP-Generalsekretär Lopatka im Jahr 2006 diesen Begriff mehrfach in Aussendungen gebraucht hat.Auch im rechten Wochenblatt Zur Zeit, das nach eigenen Angaben gegen den linken Tugendterror, der mit der Faschismuskeule unabhängiges Denken und Publizieren verhindern möchte eintritt, kam der Begriff der Jagdgesellschaft vor. Er richtete sich gegen den Publizisten Karl Pfeifer, dem von einem gewissen M., former Chairperson of the Freedom Partys Academy, vorgeworfen wurde, Mitglied einer Jagdgesellschaft gewesen zu sein, die einen konservativen Politiologen in den Tod getrieben habe. Pfeifer klagte wegen übler Nachrede, gewann in erster und verlor in zweiter (und letzter) Instanz (OLG Wien). Er brachte die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der nun - sechs Jahre später - in seinem Urteil vom 15. November 2007 (Appl. No. 12556/03 Pfeifer v. Austria) eine Verletzung des Art 8 EMRK feststellte: Österreich habe es verabsäumt, den guten Ruf des Betroffenen zu schützen.Kern der Entscheidung ist wieder einmal die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK und dem Recht auf Achtung des guten Rufs, das sich aus Art. 8 EMRK herleitet. Der EGMR, der wie in allen Fällen der jüngeren Vergangenheit …

Skandal! Urteil! Richterstaat!

e-comm / The applicant is an Austrian citizen born in 1950 and residing in Klagenfurt. Diesen Textbaustein (aus der Unzulässigkeitsentscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission in Haider v. Austria, Application No. 25060/94) könnte der Europäisch…

EGMR: Überlange Verfahrensdauer in D

Handakte WebLAWg / Deutschland muss sich wegen der langen Dauer eines Zivilgerichtsverfahrens seit dem 9. November 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Sürmeli gegen Deutschland, englisch) verantworten. Der Kläger sieht sich in Art. 6 Ab…

Die Schweiz und ihre Probleme mit der EMRK

strafprozess / Laut einem Bericht des Taqes-Anzeiger vom Donnerstag wurde die Schweiz vom EGMR erneut wegen einer Verletzung von Art. 5 EMRK verurteilt. Die richterliche Haftprüfung fand erst nach fünf Tagen, statt nach längstens 96 Stunden statt. Aus der Presse…

Überlange Prozessdauer

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden, dass Deutschland gegen Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und 6 Abs. 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) v…

EGMR: durchschnittliche profil-Leser verstehen Spaß

e-comm / Ganz sicher kann man sich ja nie sein: also erklärt sich in Österreich schon einmal ein Kabarettist in einem vor dem Straflandesgericht Wien geschlossenen Vergleich bereit, öffentlich mitzuteilen, dass ein Scherz tatsächlich ein solcher war (sie…

Lexikon: EGMR

Telemedicus / Der EGMR ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH). Seine Rechtsprechung fällt er auf Grundlage der EMRK. EGMR vollständig lesen…

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Hans Peter Lehofer

Blog zum österreichischen und europ äischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste

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