Der Dreisprung der Oberrittmeisterin

Die Kavallerie der Justiz, heute besetzt mit Frau Oberrittmeisterin Doris Möller-Scheu, meint:

Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

ist in einem Artikel von bim/dpa auf SPON zu lesen.

Es ist gut zu wissen, daß Staatsanwälte mutig sind. Mutig genug, um sich an’s Kostenrecht heranzuwagen. Aber Mut ist nicht allein entscheidend. Es gehört auch Geschick dazu, wenn man es zu etwas bringen will.

Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.

Das hat der Bundesgerichtshof (VII ZB 17/10) gerade erst am 5. Mai 2011 beschlossen.

Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erkläre…

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Themen: Justiz , Bundesgerichtshof , Staatsanwaltschaft , Landgericht Frankfurt

Erschienen 5. August 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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