Der Dienstwagen und die längerfristige Krankheit des Arbeitnehmers

Was macht Derrick wenn sein Kollege Harry mehrere Wochen krank ist ? Wie kommt er an den Wagen dran ? Hat er überhaupt einen Anspruch auf den Wagen, wenn Harry den Dienstwagen auch privat nutzen darf ?

Die Antwort ist uneinheitlich:

Das Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg hat am 27 Juli 2009 entschieden (AZ: 15 Sa 25/09), dass ein Arbeitgeber, der länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, einen zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen auf Verlangen an den Arbeitgeber herausgeben muss. Da die Gebrauchsüberlassung des Dienstwagens grundsätzlich Teil der Arbeitsvergütung ist, ist die Gebrauchsüberlassung nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Lohn/Gehalt zu entrichten. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von 6 Wochen schuldet …

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Themen: Berlin Brandenburg , Derrick , Arbeitsvertragsrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. März 2010 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.

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