Der dicke Daumen - doch besser?

Die in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht der Alpenrepublik gekommen. Aufgrund der Klage eines deutschen Autofahrers entschieden die Richter, dass die bisher zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte ohne eine gesetzliche Grundlage benutzt würden. Der Deutsche hatte gegen einen Bußgeldbescheid über 140 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit und eines zu dichten Abstands geklagt.

Quelle: dpa via “der Newsticker”

Da machen sich die österreichischen Organe der Straßenpflege die Mühe und setzen technisches Gerät statt des – dort nicht unüblichen – dicken Daumens eines Polizeibeamten zur Überführung von (angeblichen) Verkehrssündern ein. Und dann sowas! Is’ aber auch ärgerlich, das.

Hier gibt es die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs im Wortlaut.

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Themen: Werner
Rechtsgebiet: Bußgeldrecht

Erschienen 7. Februar 2009 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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