BEEINDRUCKT UND GEWARNT
LawBlog | 21. April 2005 — Die Staatsanwaltschaft begründet, warum sie ein Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat: Es kann erwarte…
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen bei der Polizei, die der «Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens» entsprechend dem Koalitionsvertrag vorsieht, ab (näher hier). Darüber gab es schon eine Diskussion im Blog. Der DAV zweifelt schon daran, dass dieser «weitere Ausbau der polizeilichen Kompetenzen im Ermittlungsverfahren» einen Effektivitätsgewinn bringt. Dem stehe der Verlust einer Rechtsförmigkeit des Ermittlungsverfahrens gegenüber. Eine Verpflichtung des Bürgers, Ladungen der Polizei Folge zu leisten, sei mit seiner Rechtsstellung im liberalen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Der Gesetzentwurf ziele auf eine weitere Demontage der Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu Gunsten der Polizei. Dem polizeilichen Zweckdenken müsse das für den Bereich des Strafrechts geforderte Rechtsdenken entgegengesetzt werden; dies begründe die heutige Stellung der Staatsanwaltschaft als «Herrin des Verfahrens».
Der DAV hält die Effektivitätserwägungen, mit denen der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen eingebrachte Gesetzentwurf begründet wird, für «nur vordergründig». Tatsächlich werde die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft weiter ausgehöhlt. Dies halten die Anwälte rechtspolitisch für «höchst bedenklich». «Bürgerinnen und Bürger sollen durch die gesetzeskundige und gesetzestreue Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor gesetzwidrigen Eingriffen der Obrigkeit im Ermittlungsverfahren geschützt werden», erläutert DAV-Präsident Ewer den Standpunkt der Anwaltschaft.
Schon seit Jahren sei ein zunehmendes Vordringen der polizeilichen Kompetenzen zu beobachten, vor allem durch die Faktoren der technis…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Mai 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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