Der, der mit kalten Ohren fährt ...

Ein Autofahrer behauptete, das sein Handy nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt zu haben. "Unglaubhaft", so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm - das Gericht mit den meisten "Handy-Urteilen". Die Ausrede schütze nicht vor dem Bußgeld (was hier 70 E ausmachte). Schon "das Halten des Telefons an das Ohr" lasse den eindeutigen Schluss zu, dass der Betr…

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Themen: Olg Hamm , Kalten
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 1. Mai 2008 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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