DER DEAL UND DAS VERTRAUEN
am 18.11.2005 von http://www.lawblog.de
Können wir uns vor der Verhandlung kurz unterhalten?
Solche Worte aus dem Mund einer Richterin sind ein gutes Signal. Die Verständigung im Strafverfahren, der Deal, rückt näher. In der Tat lässt sich das Gespräch hervorragend an.
Neben der Staatsanwältin sind auch die Schöffen im Saal. Wir gehen alle Vorwürfe durch, streichen den einen oder anderen raus. So kann eine umfangreiche Beweisaufnahme vermieden werden. Wichtig ist doch, was am Ende rauskommt. Darin sind sich alle Beteiligten einig.
Wir feilschen. Wie sich das gehört. Am Ende steht ein vernünftiges Strafmaß. Ein Jahr und vier Monate. Auf Bewährung. Auch die Bewährungsauflagen spricht die Richterin an. “Ich denke, ein Bewährungshelfer kann nicht schaden.” Die Schöffen nicken. Auch ich bin einverstanden. Das war’s dann, die Verständigung steht.
Aber in diesem Punkt soll ich mich irren.
Die Hauptverhandlung läuft wie zu erwarten. Geständnis, Schluss der Beweisaufnahme. Ich bitte die Richterin, die Verständigung offen zu legen. Und zwar vor den Plädoyers. So wie sich das gehört. Na ja, sagt sie, es läuft natürlich so wie vereinbart. Darauf können Sie sich doch bei uns verlassen.
Ach ja, noch was. Bei den Bewährungsauflagen, den Arbeitsstunden, an wie viel haben Sie denn da so gedacht?
Arbeitsstunden? Als Auflage? Das war doch nicht vereinbart.
Aber, aber, wirft die Staatsanwältin ein. Ihr Mandant muss doch was spüren. Nur mit einer Bewährung geht er hier doch raus ohne spürbare Folgen. Die Richterin gibt sich erstaunt. Es sei doch selbstverständlich, dass es Arbeitsstunden als Auflage gibt.
Selbstverständlich? Ich erlaube mir den Hinweis, dass ich in zehn Jahren als Strafverteidiger keineswegs …
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