Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 1
am 14.08.2007 von http://www.advisign.de/blog/
Über das „Copyright” bzw. den Urheberrechtsvermerk bestehen immer noch viele Missverständnisse. Dieser dreiteilige Beitrag wird
den Begriff „Copyright” erläutern,
klären, ob man diesen Hinweis braucht und
praktische Hinweise geben, wie man einen Urheberrechtshinweis setzt.
Was bedeutet der Begriff Copyright?
Der Begriff “Copyright” kommt aus dem angloamerikanischen Raum und heißt in etwa dasselbe wie “Urheberrecht”. Der Unterschied liegt darin, dass das deutsche (und kontinentaleuropäische) Urheberrecht den Künstler schützen will und das Copyright den Inhaber der Rechte am Werk. Es ist also wirtschaftlicher orientiert und unterscheidet sich insbesondere dann, wenn ein Künstler für einen Auftraggeber arbeitet. In Deutschland hätte der Künstler trotzdem ein Urheberrecht und könnte auf sein Werk damit entscheidend Einfluss nehmen. Beim US-Copyright hat er nur gewisse Vetorechte.
Der Copyright-Hinweis war früher mal notwendig. Z.B. mussten in den USA die Urheberrechte registriert und mit einem solchen Hinweis versehen werden. Ansonsten konnten die Rechte an dem Werk erlöschen. Daher ist der Hinweis so stark verbreitet. Übrigens hatte das Symbol „©” nie eine rechtliche Wirkung und war schon immer nur ein bloßer Hinweis.
Seit dem 1 April 1989 entstehen auch in den USA die Urheberrechte wie in Deutschland automatisch, d.h. sie brauchen den Copyright-Hinweis gar nicht mehr.
Kann ich einen „Copyright”-Hinweis auch für deutsche Werke verwenden?
Ein Copyright-Hinweis ist lediglich ein Fingerzeig auf das Urheberrecht. Also ein Hinweisschild, das keinen Einfluss auf den Inhalt hat. Steht es z.B. auf einer nach US-Recht entstandener Website, dann weist es auf ein amerikanisches Urheberrecht an dieser Seite hin. Steht es auf einer nach deutschem Recht entstandenen Website, dann weist es auf …
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