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Der Copyright-Hinweis, Geschichte, Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 3

am 18.08.2007 von Advisign - Webdesign trifft Recht

Nachdem der erste Teil die Bedeutung des Copyrights erklärt hat und der zweite dessen Vorteile, geht es nun um praktische Fragen. Es wird erklärt wie, wann und wo ein Urheberrechtshinweis zu setzen ist.
Wo kann ich einen Urheberrechtshinweis bei einer Website setzen?
Der Hinweis sollte möglichst nah am Werk platziert werden. Daher werden Copyrighthinweise z.B. auf oder unter die Bilder gesetzt. Oder unter einen Text. Jedoch würde die Seite schnell seltsam aussehen, wenn man sie mit den Hinweisen zupflastern würde. Daher ist eine übliche Stelle auch das untere Ende der Seite oder das Impressum.
Es empfiehlt sich ebenfalls Bilder und Fotos mit einem digitalen Wasserzeichen zu kennzeichnen. Dieser Hinweis ist zwar nicht offensichtlich, aber für den späteren Nachweis der Urheberschaft äußerst praktisch.

Soll ich besser deutsch „Urheberrechtshinweis" oder englisch „Copyright" schreiben?
Da man auch mit englisch sprechenden Besuchern rechnen muss würde ich den englischen Begriff zumindest in Klammern aufnehmen. Zudem verstehen viele den Begriff "Copyright" eher, als "Urheberrecht". Rechtlich gesehen werden beide Schreibweisen gleich behandelt.
Muss ich meinen richtigen Namen nutzen oder geht auch ein Pseudonym?
Ob der richtige Name oder ein Pseudonym verwendet wird, ist irrelevant. Hauptsache man kann nachweisen, dass das Pseudonym zu einem gehört. So könnte ich meinen Text als Thomas Schwenke oder (falls ich das Pseudonym nutzen würde) als Cpt.Chaos verfassen. Solange z.B. meine Freunde wüssten, dass ich unter diesem Namen schreibe.
Ist das Datum wichtig?
Das Datum ist wichtig. Damit zeigt man wann man ein Werk geschaffen hat. Bei Fotos weniger, aber bei Texten oder geschützten Websites könnte ein anderer behaupten sein Werk sei …

Der Copyright-Hinweis, Geschichte, Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 2

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