Der Content bleibt im Netz

Immer stärker setzen sich Techniken des Streaming von Content im Web durch. Möglich sind - die gleichzeitige Übertragung von Inhalten, etwa Filmen oder Musikwerken an alle angeschlossenen Nutzer ("Live Streaming") - der zeitlich wahlfreie“On Demand”-Einzelabruf durch Nutzer. Die Technik ist inzwischen soweit, dass komplette Fussballspiele oder Opernaufführungen im Web übertragen wurden. In beiden Fällen müssen Content-Dateien nicht erst vollständig heruntergeladen werden, bevor ihre Wiedergabe möglich ist. Vielmehr erfolgt die Wiedergabe während der Übertragung selbst. Hierfür sind neue Modelle der vertraglichen Lizenzierung möglich und erforderlich, die unmittelbar an dieser Nutzung anknüpfen und …

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Themen: Web , Live , Vertragsgestaltung , Rechtsschutz , Koch , IM , Streaming , Werknutzung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 15. Juli 2010 auf http://itrecht.blogg.de/.

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