Der Bundestrojaner: Jetzt muß Schluß sein

Das, was die FAS heute veröffentlichte, ist schockierend und muß unbedingt aus allen juristischen Rohren angegriffen werden.

Der Chaos Computer Club (CCC) greift staatliche Stellen aus Deutschland an, eine Spionagesoftware (“Bundestrojaner”) eingesetzt zu haben, die mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung (Beschluß vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 ) unvereinbar sei. Der Bundestrojaner ermögliche es, Software auf infizierte Rechner aufzuspielen, Daten von diesen herunterzuladen und Rechner fernzusteuern. Der CCC ist demnach der Ansicht, dies verletze das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die CCC Analyse des Behördentrojaners weist beeindruckend im als "Quellen-TKÜ" getarnten "Bundestrojaner light" bereitgestellte Funktionen nach, die weit über das Abhören von Kommunikation reichen und die Vorgaben des Verfassungsgerichtes klaren verletzen. Der Trojaner kann zum Beispiel "ferngesteuert" weitere Programme auf dem PC des Betroffenen nachladen und zur Ausführung bringen.

Die technischen Daten zum Trojaner nebst Bewertung sind zu finden unter

http://www.ccc.de/system/uploads/76/orig…

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Themen: Ccc , Chaos Computer Club , Bundestrojaner , Trojaner Bka Ausspähung TkÜv Bverfg
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 9. Oktober 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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