Der böse Mann

Über ein Jahr nach der Entdeckung von Kinderpornos in seiner Wohnung wurde der ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD Jörg Tauss vom Landgericht Karlsruhe wegen des Verstosses gegen § 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften - zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Vorschrift des §184b Abs. 5 StGB, wonach eine Strabarkeit wegen der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten ausscheidet, nicht anwendbar, weil ein Bundestagsabgeordneter nicht zu dem durch die Vorschrift privilegierten Personenkreis zähle. Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats handelte, sondern aus privaten Gründen Kontakte zur Kinderporno-Szene hatte. Die von Tauss angeblich angestrebten Erkenntnisse über die Verbreitung der Kinderpornographie hätten bereits vorgelegen, er habe zudem im Rahmen seine…

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Erschienen 30. Mai 2010 auf http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com.

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