Der bloß angedrohte Weiterbeschäftigungsantrag

Wird einem in der Klageschrift als allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag formulierten Antrag die Passage

“Sollte die beklagte Partei im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichts erklären, dass sie die klägerische Partei weiterbeschäftigen wird, sofern ein der Klage stattgebendes Urteil ergeht, stellen wir folgenden weiteren Antrag:”

vorangestellt, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Antrag nur angedroht, aber nicht rechtshängig gemacht werden soll.

Ein solcher Weiterbeschäftigungsantrag ist im Rahmen des Streitwerts nicht zu bewerten, da er nicht rechtshängig geworden ist.

Bei der Auslegung von Prozesshandlungen ist zunächst auf den Wortlaut der Erklärung abzustellen. Jedoch darf eine Prozesspartei nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden. Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht. Bei dieser Würdigung darf auf Umstände außerhalb des Schriftstückes zurückgegriffen werden. Wie auch sonst bei der Ausdeutung von Prozesserklärungen sind alle Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen.

Bei Anwendung dieser Grundsätze ist ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag im beschriebenen Fall nicht rechtshängig geworden.

Wollte man die vor dem formulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stehende Einleitung nicht als bloße Absichtserklärung, sondern als weitere innerprozessuale Bedingung neben derjenigen des Obsiegens mit dem Bestandsschutzantrag verstehen, erwiese sich der Weiterbeschäftigungsantrag wegen nicht hinreichender Bestimmtheit dieser zusätzlichen Bedingung als unzulässig. Bedingte Prozesshandlungen werden nur in engen Grenzen für zulässig erachtet. Im Streitfall würde aus der Eingangsformulierung vor dem Weiterbeschäftigungsbegehren nicht deutlich, ob zur Auslösung der Rechtshängigkeit bereits eine Absichtserklärung des Arbeitgebers ausreichen soll oder ob es einer rechtsgeschäftlichen Erklärung bedürfte. Unklar wäre auch, was im Falle eines widerruflichen Vergleichs gelten sollte. Schließlich bedürften rechtsgeschäftliche Erklärungen der Parteien zur Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits gem. §§ 21, 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Sollte bereits die formfreie Absichtserklärung des Arbeitgebers auf Weiterbeschäftigung für den Fall der schriftlichen Vereinbarung die Rechtshängigkeit des Weiterbeschäftigungsantrags auslösen? Wegen dieser Auslegungsschwierigkeiten ist davon auszugehen, dass mit dem Antrag das Vernünftige gewollt ist. Vernünftig wäre es, dem Antrag keinen Automatismus zu unterstellen, sondern davon auszugehen, dass es sich insoweit nur um eine bloße Absichtserklärung handelt und eine förmliche Antragstellung im Sinne des § 261 Abs. 2 ZPO gegebenenfalls er…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Streitwert , Grenzen , Arbeitsgerichtsverfahren , Weiterbeschäftigungsanspruch
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 17. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fluggesellschaft muss gekündigten Piloten weiterbeschäftigen

WK LEGAL Online Blog | 14. April 2010 — Das Berliner Arbeitsgericht hat eine Fluggesellschaft im Wege einer einstweiligen Verfügung (Az. 29 Ga 5197/10) dazu verpflicht…

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

For..Net | 9. Juni 2009 — Im Bundestag finden zur Zeit Beratungen über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Internetversteigerung in der …

BGH: Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fehlt es nicht an der Geschäftsgrundlage bei gleichzeitiger gerichtlicher Entsc…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 11. März 2010 — BGH Urteill vom 17.09.2009 I ZR 217/07 Testfundstelle BGB § 147 Abs. 2, §§ 315 Abs. 1, 339; ZPO § 890 Leitsätze des BGH: a) B…

Internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts und der bedingte Eigenantrag

Rechtslupe | 8. März 2012 — Der Schuldner kann einen Eröffnungsantrag nebst Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung wirksam unter …

Mehr Rechte für Beschuldigte

LawBlog | 28. Mai 2009 — Der Bundestag hat heute die Strafprozessordnung in einigen wichtigen Punkten geändert. Ich zitiere aus einer Pressemitteilun…

Prozessuale Allgemeinplätze des BGH

Rechthaber | 3. September 2009 — Ein bekannter Kalauer von Karl Valentin lautet: “Es ist bereits alles gesagt. Nur noch nicht vom Jedem!” Dieser Spruch kommt mi…

Aufsuchungserlaubnis: Aufsuchungserlaubnis für Braunkohle in M-V nicht verlängert

walfischbucht | 15. Dezember 2005 — Das Bergamt Stralsund hat die Ende 1997 erteilte und bereits mehrfach verlängerte Erlaubnis an die Mittel­deutsche Braunkohlegesel…

Keine Eheschließung nur für die Witwenrente

Schlosser Aktuell | 26. Februar 2010 — Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, daß eine Witwenrente dem überlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr D…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten erbracht (§ 41 Abs. 1 S. 4 SGB II) und nach A…

sozialrechtsexperte | 1. September 2011 — Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 07.06.2011, - L 15 AS 568/09 - Hieraus folgt jedoch - wie das BSG ebenfalls be…