Mulder, übernehmen Sie!
RAinBraun | 27. Juli 2010 — Erstaunlich, was bei einem Kanzleiumzug so alles mit der Post schiefgehen kann. Seit über einem Jahr bin ich nun in den neuen Räum…
Die GEZ möchte ab 2013 von jedem Haushalt eine feste Pauschale für’s Fernsehgucken und Radiohören. Das setzt nun auch voraus, daß die Quasi-Behörde über die Haushalte Bescheid weiß. Weil sie aber nicht so ohne Weiteres in jede Wohnung hinschauen darf, ist die Zentrale auf Informationen angewiesen, die sie von dritter Seite bekommen kann. Das können unter anderem die Vermieter sein.
So hat man in einem Staatsvertrag ein paar schlaue Ideen verpackt:
In § 9 dieses Vertrages wird unter anderem geregelt,
dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr.
berichtet die PC-Welt unter Berufung auf das WAZ-Portal Der Westen.
Es ist schon erstaunlich, was sich dieser Staat so alles einfallen läßt, um an das Geld seiner Bürger zu kommen. Wie zu alten Zeiten wird der Hauswart (wahlweise Hausmeister, Hausverwalter, Hauseigentümer) zum Blockwart, der seinerzeit vergleichbare Auf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. August 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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Ihr Recht als Vermieter | 3. November 2010 — Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus Der Bundesgerichtshof…
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will künftig mehr von Mietern wissen, als Datenschützern lieb ist. Unter anderem will die GEZ die Gründe für einen Umzug wissen.