Der BGH zu Erforderlichkeit und Kosten des Abschlussschreibens
am 16.04.2008 von LBR-BlogEine interessante Entscheidung des BGH vom 04.03.2008 (BGH, Urteil v. 04.03.2008, Az. VI ZR 176/07), die vornehmlich Kollegen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Presserechts interessieren dürfte. 1. Das Abschlussschreiben stellte eine andere Angelegenheit dar und gehört zum Hauptsacheverfahren. 2. In dem Fall wurde für das Abschlussschreiben eine Gebühr von 1,3 zugesprochen. 3. Jedenfalls 3 Wochen nach Zustellung der Verfügung ist ein Abschlussschreiben erforderlich.Nachdem die Gerichte bisher …
Abschlussschreiben löst neue Gebühren aus
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbs- oder Urheberrecht ist genau das, was der Name sagt: eine einstweilige, also vorläufige Entscheidung. Grundsätzlich hat diese Einstweilige Verfügung nicht dauerhaft Bestand, sondern es muss noch die Haup…
BGH: Rechtsanwaltsgebühren für Abschlussschreiben - Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch so…
BGH: Kosten des anwaltlichen Abschlussschreibens
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 4. März 2008 - VI ZR 176/07 BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1 Kosten für das anwaltliche Abschlussschreiben Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit den Kosten eines anwaltlichen Abschlusschreib…
BGH: Abschlussschreiben im Presserecht löst zusätzliche Anwaltsgebühr aus
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Besonderheit im Presserecht stellt das so genannte Abschlussschreiben dar. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass für das Schreiben eine weitere Gebühr für den beauftragten Rechtsanwalt zu zahlen ist (Urt. v. 04.03.2008 - Az. VI ZR 176/07). Da…
AG Hamburg: Keine Zahlungspflicht bei verfrühten Abschlussschreiben im Presserecht
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In Rechtsstreitigkeiten, in denen presserechtliche Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren geregelt werden, gibt es das so genannte Abschlussschreiben.Es dient einerseits der Rechtssicherheit, dass die Angelegenheit damit endgültig aus der…
Law-Podcasting.de: Das Abschlussschreiben im Presserecht
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Das Abschlussschreiben im Presserecht.Inhalt: Die heutige Folge beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Presserecht und dem ominösen Abschlusssch…
