Der BGH und die antifaschistischen Hakenkreuze: Freispruch
am 16.03.2007 von recht verständlich
Herr A hat mit Nationalsozialisten nichts am Hut – im Gegenteil. Nicht zuletzt wegen seiner Gegnerschaft vertrieb er für die Punkszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen abgebildet waren, die durchgestrichen oder zerschmettert waren. Auf alle Fälle war den Gegenständen unschwer zu entnehmen, dass sie eine Botschaft transportieren sollten, die da hieß: „Ich bin gegen Nazis!“.
Das Landgericht Stuttgart hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt, und zwar wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die zugehörige Norm findet sich im § 86 a des StGB.
„§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.“
Mit der Vorschrift sollen mehrerer Ziele verfolgt werden: Zunächst soll die verfassungsmäßigen Ordnung geschützt werden. Dies geschieht hier durch die Abwehr einer Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen. Außerdem werden deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterbunden. Dies alles soll dem Schutz des politischen Friedens in …
Zertrümmertes Hakenkreuz nicht strafbar
Vier Strafverteidiger / Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frage, ob der massenhafte Vertrieb von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsoz…
Durchgestrichene Hakenkreuze nicht strafbar
RA-Blog / Der wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Oktober vom Landgericht Stuttgart (18 KLs 4 Js 63331/05 vom 29.09.2006) verurteilte Händler, der Waren mit durchgestrichenen und zerschmetterten Hakenkreuzen vertrieben…
Hauptverfahren gegen Versandhändler von Punkartikeln mit nationalsozialistischen Symbolen (u.a. Hakenkreuz in Halteverbotszeichen) eröffnet
Recht und Alltag / Dem Angeklagten, der in Winnenden unter dem Namen „Nix-Gut“ einen Online-Shop betreibt, wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen.…
Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation
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Erleichterung macht sich breit
andere Ansicht vertretbar / Wie der Bundesgerichtshof heute entschied (vgl. Bericht der Welt), macht man sich nicht wegen des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar, wenn man z.B. das Hakenkreuz in einer Darstellungsart verwendet, die eine eindeu…
Hitlergruß oder ungeschickt ausladende Bewegung beim militärischen Gruß
Lichtenrader Notizen / Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Arzt des Bundeswehrzentralkrankenhauses: ie Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt des Bundeswehrzentralkranke…
