Der Beweis: FREISPRUCH KACHELMANN - Kachelmann freigesprochen! - Vorurteil par ordre du mufti aus Angst vor dem Wutbürger? – TIME MAGAZIN (Titelgeschichte - um was es wirklich geht – S. 18ff)

Alice Schwarzer gibt nicht auf … „ Nach dem Kadi ist vor dem Kadi“ (Ex-Bundesverfassungstrainer Roman Herzog) Wer Augen hatte zu sehen, der konnte es bereits am 31.032011 jenseits der handyfreien Zone n Mannheim feststellen. Das Urteil war offensichtlich längst gesprochen. Angesichts der galoppierenden Inflation auf toten Gäulen (siehe Chart unten) hatten sich die Machthaber in Mannheim - nach dem Vorbild der Potentaten vom Maghreb bis in den Nahen Osten - dem Druck des Volkes in dessen Namen sie vorgeblich Recht sprechen, nachzugeben - und senkten als ersten deutlichen Hinweis, den natürlich BILD-Paparazzi wie Völkerling und BUNTE-Redakteusen wie Tanja May nicht einzuordnen wussten, als die Grundnahrungsmittelpreise (siehe Beweisfoto vom 31.03.2011 Kartoffel-Produkte: -14,61538461538462 % und Dinkel-Erzeugnisse sogar um sensationelle -14,8698847583643% ), im Wissen, dass dies natürlich allein nicht nutzen würde, um den Volkszorn zu zähmen, aber um Mob-Szenen in der handyfreien Zone am 31.03.2011 und einem Wasserwerfereinsatz wie in Stuttgart vorzubeugen. Natürlich wusste man, dass diese Eil-Maßnahme und Fingerzeig wie in Staaten des arabischen Frühlings auch nicht reichen würde. Insbesondere nach dem Laus-Bubenstück der STA Mannheim, in dem was diese sicherlich nach wie vor für eine Plädoyer hält, DAS ZENTRALE BESTÄTIGUNGS-SM-Wort „Genau“ wegzulassen. (Was hätte man wohl einem Zeugen die Haut abgezogen, wenn er seiner Wahrheitsverpflichtung (zur VOLLEN Wahrheit – nichts wegzulassen und/oder hinzufügen !- ) mit einer solch massiven Verkürzung nachgekommen wäre?!?!?!) Insofern gab und gibt es nicht einmal eine Notwendigkeit für einen Deal, weder für einen externen noch für einen internen (wie ihn die STUTTGARTER NACHRICHTEN gestern nochmeinten vermelden zu müssen), da vom „Plädoyer“ der STA bereits nach der Zerbröselung durch die Pflicht-Verteidigerin Andrea Combé sowieso nichts mehr übriggeblieben war. Eine STA, die echte Beweise hat, die „keinen VERNÜNFTIGEN Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten zulassen, hat, so wie es das Gesetz in ienem Rechtsstaat es fordert, hätte solche hochnotpeinlichen Weglassungen doch nicht nötig, „Beweismittel“ so sie denn solche sind, sinnverfälschend zu verkürzen.. Insofern kann von einem Schuldfreispruch (ohne Revision der STA) nach Kassenlage (als internen Deal) nicht die Rede sein; ein interner Deal wäre insoweit auch unsinnig, da der Noch-Stellvertretender LV des Weißen Rings und in Personalunion (welch neuerliches G'schmäckle !) noch Nebenklage-Vertreter RA Franz bereits zunächst seinerseits vollmundig angekündigt hatte, in Revision zu gehen. (Inzwischen scheint er nicht nur mehr zwischen den Zeilen auf Distanz zu seiner Ex-Mandantin in spe zu gehen. - Wuchs da zusammen, was zusammen gehört? - Eine STA, die sich „ihrer“ Sache des Rechts sicher ist, hat es auch nicht nötig, durch einen nahezu „abenteuerlichen Kunstgriff“, den eine sachlich und fachlich völli…

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Themen: Mannheim , Inflation , Tanja , Mob , Kartoffel , Roman Herzog , Alice

Erschienen 30. Mai 2011 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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