Markenanmeldung USA – der Benutzungsnachweis
MarkenBlog | 16. November 2011 — Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag weg…
Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag wegen Nichtbenutzung gelöscht werden können, muss der Markenanmelder bzw. Markeninhaber in den USA aktiv die Benutzung der Marke nachweisen, um den Markenschutz zu erlangen bzw. aufrecht zu halten.
Hierzu hat der Markenanmelder bzw. -inhaber einen geeigneten Benutzungsnachweis beim United States Patent and Trademark Office einzureichen sowie die hierfür erforderliche Gebühr zu zahlen. Der Zeitpunkt, zu dem der Benutzungsnachweis einzureichen ist, richtet sich ganz danach, ob man Anmelder einer nationalen US-Marke ist oder Inhaber einer internationalen Registrierung mit Erstreckung auf die USA.
Bei der Anmeldung einer nationalen US-Marke wird diese zunächst auf ihre Formalitäten hin überprüft. Ergibt die Prüfung keine Mängel, so erlässt das USPTO einen Erteilungsbescheid, die Notice of Allowance. Der Markenanmeldung hat nun 6 Monate Zeit, den Benutzungsnachweis für seine angemeldete Marke zu führen. Bei der nationalen US-Marke ist der Benutzungsnachweis somit schon vor der Eintragung der Marke zu erbringen.
Bei der Anmeldung einer internationalen Registrierung mit Erstreckung auf die USA wird diese ebenfalls auf ihre Formalitäten hin überprüft. Werden keine Mängel festgestellt, so wird die IR – im Gegen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. November 2011 auf http://www.markenservice.net/blog/.
MarkenBlog | 16. November 2011 — Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag weg…
Markenserviceblog | 11. Mai 2009 — Durchführung einer Markenüberwachung Um die eingetragene Marke effektiv vor Nachahmungen zu schützen, ist eine Überwachung ne…
MarkenBlog | 14. August 2009 — Das Markenserviceblog setzt die Informationsreihe zur Internationalen Registrierung (IR-Marke) mit einem beitrag zur Umwandlung…
Markenserviceblog | 13. August 2009 — Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009. Der gestrige…
Markenserviceblog | 12. Oktober 2010 — macnews.de berichtet, dass Apple am 4. Dezember 2009 den Slogan “THERE’S AN APP FOR THAT” beim United States Patent and Trade…
markenrecht24.de | 21. März 2011 — Um Markenschutz im Ausland zu erlangen, bietet sich insbesondere die international registrierte Marke (“IR-Marke”) an. Mit einer I…
MarkenBlog | 13. August 2009 — Das Markenserviceblog informiert unter dem Titel “Akzessorietät der Internationalen Registrierung” über die Abhängigheit der …
MarkenBlog | 26. August 2011 — Mit den Vor- und Nachteilen der Europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) und der Internationalen Registrierung (IR-Marke) hat…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 22. November 2007 — In Zeiten der Globalisierung sind immer mehr deutsche Unternehmen international tätig. Durch den Vertrieb von Waren in außereuropä…
Markenrechts-Blog | 13. Juli 2011 — Wer am Anfang bei der Markenanmeldung spart, spart am falschen Ende: Der Markeninhaber erfreut sich zunächst über kurz oder lang…