Der beleidigte Vermieter

Das LG Coburg hat sich mit der Frage befasst, ob eine vermieterseitige Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung bei gravierenden Beleidigungen gegenüber anderen Mietern möglich ist. Es hat diese Frage bejaht.

Die Mieterin bezog eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Bereits zu Beginn gab es Konflikte mit anderen Mietern, so dass die Vermieterin umgehend das Mietverhältnis kündigte. Wer andere Mieter aufs Übelste beleidigt und außerdem durch nächtlichen Lärm belästigt, der muss nicht abgemahnt werden, wenn zu erwarten ist, dass dies nur zu weiteren Konflikten und Beleidigungen füh…

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Themen: Coburg
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 13. Dezember 2008 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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