Der beitragsfähige Aufwand hat eine Minderung erfahren…
am 17.04.2007 von andere Ansicht vertretbar
In seiner Print-Ausgabe (Nr. 16/2007, S. 38) versucht der Spiegel eine Lanze für ein einfacheres Deutsch im Bereich der Amtssprache zu brechen. So weit, so gut.
Leider ist das Amtsdeutsch, oder die typische Sprache in behördlichen Schreiben, nicht einfach so aus der Laune eines ansonsten zu wenig ausgelasteten Beamten entstanden. Vielmehr ist sie ein Spiegel der Normen, welche alle ungemein wichtig sind und unbedingt beachtet werden müssen.
So kann der Mitarbeiter eines Sozialleistungsträgers nicht einfach schreiben “Bitte kommen Sie mal zu einem persönlichen Gespräch vorbei”, weil das gleich ein “Vorladung” wäre, was in der Folge einen Unfallversicherungsschutz für den Vorsprechenden begründen könnte. Was das kosten kann! Viel besser ist es daher, einen in Ansehung der gesetzlichen Vorgaben zutreffenden, aber inhaltlich nur schwer verständlichen Brief zu schreiben, dann kommt der “Kunde”, wie er neuerdings im Amtsdeutsch heißt, ganz von allein. Der entsprechende Aktenvermerk kann dann auch mit “Herr X sprach heute unaufgefordert vor…” begonnen werden, das liest sich viel freundlicher als “Frau Y kommt heute ihrer Terminsfestlegung nach…”
Die Vorschläge des Spiegel bzw. des zitierten germanistischen Instituts der Ruhr-Universität Bochum scheinen dabei zunächst nachvollziehbar. Natürlich kann man “zukommen lassen” auch durch “schicken”, “senden” oder “einreichen” ersetzen - nur, dass eben der Bedeutungsgehalt des “zukommen lassen” alle Varianten umfasst, wohingegen “schicken” beispielsweise die persönliche Vorsprache ausschließt. Wo die Vereinfachung liegt, wenn man statt “lassen Sie uns die Unterlagen zukommen” neuerdings “schicken Sie uns die Unterlagen, oder reichen Sie sie ein” schreibt, ist für mich spontan nicht nachvollziehbar.
Darüber hinaus habe ich auch Zweifel, ob die beispielhaft …
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