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Der Backofenfall - muss der Käufer bei Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung für die mangelhafte Sache zahlen?

am 18.12.2006 von http://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/blog

von Ulrich Wackerbarth
Patrick Schmidt bedauert in der ZGS 2006, 408 - 412 unter dem Titel “Nutzungsentschädigung bei Nacherfüllung durch Ersatzlieferung”, dass der BGH den sog. Backofenfall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Der BGH war in dieser Entscheidung davon ausgegangen, § 439 Abs. 4 verpflichte den Käufer im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Sache, an den Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Ingebrauchnahme der mangelhaften Sache zu zahlen. Das sei jedoch möglicherweise europarechtswidrig, weshalb er die Frage dem EuGH vorlegte. Schmidt meint nun, eine solche Vorlage habe nicht erfolgen dürfen, weil der BGH selbst der Auffassung sei, die deutsche Rechtslage sei eindeutig. In diesem Falle, so Schmidt, habe der Senat auch vor dem Hintergrund der “Mangold”-Entscheidung des EuGH den Fall nicht vorlegen dürfen, weil die eventuelle Folge, nämlich de Unanwendbarkeit des nationalen richtlinienwidrigen Rechts (§ 439 Abs. 4 BGB) unerträgliche Rechtsunsicherheit schaffe. Bis hierhin ist der Aufsatz von Schmidt sehr interessant; die Vorlage an den EuGH ist in der Tat vor der Prämisse des BGH, nämlich eindeutiges Auslegungsergebnis, zumindest sehr zweifelhaft.
Viel spannender aber ist, ob nicht diese Prämisse selbst falsch ist und man deshalb vielleicht doch zu dem - auch vom BGH selbst für sachlich richtig gehaltenen - Ergebnis der Vorinstanz (OLG Nürnberg NJW 2005, 3000) gelangen kann, dass nämlich § 439 Abs. 4 auf die Vorschriften des Rücktrittsrechts über die Nutzungsherausgabe erst gar nicht verweist (sondern eben nur die Rückgabe der mangelhaften Sache anordnet) und eine solche im Falle der Ersatzlieferung deshalb auch bereits nationalem Recht nicht …

BGH: Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

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BGH legt die Frage der Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung dem EuGH vor

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Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth

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